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Mehr Rechtssicherheit bei der Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften – Polizeirecht nur noch im Ausnahmefall

Dienstag, 08.12.2015

Nach der gestern vorgestellten Integrationsinitiative haben die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen auf ihren Fraktionssitzungen einen weiteren Antrag für mehr Rechtssicherheit bei der Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf steht ebenfalls auf der Tagesordnung am Mittwoch. Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hat durch die umfassende Änderung vor allem des Paragraph 246 Baugesetzbuch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Flüchtlingsunterkünfte deutlich verbessert. Dieses wird bei der Realisierung der "Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen" helfen. Paragraph 246 Baugesetzbuch ermöglicht Hamburg auch, die durchaus kritisch diskutierte Anwendung des Polizeirechts bei der Einrichtung von neuen Flüchtlingsunterkünften auf den zwingend notwendigen Umfang zu beschränken. Angesichts der unverändert angespannten Situation in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Hamburg sind gleichwohl weitere Maßnahmen zu ergreifen, die eine effiziente und zügige Errichtung von Unterkünften, insbesondere Folgeunterkünften, ermöglichen beziehungsweise erleichtern können – auch um dabei die Rechtssicherheit der Verfahren für alle Beteiligten zu steigern sowie parallel eine sachgerechte und im Einzelfall auch machbare Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung in geeigneter Weise zu gewährleisten. SPD und Grüne schlagen deshalb die Einführung einer Regelung im Bereich des Hamburger Bauordnungsrechts vor, die den vorzeitigen Baubeginn in Bezug auf die genannten Unterkünfte ermöglicht. Kennzeichen dieser Regelung sind folgende Kernelemente:

 

• Die Baumaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende;

 

• Nach einer summarischen Prüfung kann mit der Erteilung der Baugenehmigung gerechnet werden;

 

• Der Antragsteller, also in der Regel die zuständige Behörde, verpflichtet sich dazu, alle bis zur Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung durch die vorgezogenen Baumaßnahmen verursachten Schäden zu ersetzen und für den Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt werden sollte, zum Rückbau.

 

Die Eröffnung der Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns ist an Regelungen anderer Rechtsbereiche orientiert (z.B. Immissionsschutz- und Wasserrecht). Durch eine Schadensersatz- und Rückbaupflicht können negative Folgen vermieden und eine sachgerechte Verfahrensbeschleunigung erreicht werden.

 

Dazu SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: "Mit dem neuen Baurecht des Bundes und einer Regelung des vorzeitigen Baubeginns kann die von einigen kritisierte Anwendung des Polizeirechts zukünftig reduziert werden. Wir wollen und werden die Maßgaben des Rechtsstaates bei der Bewältigung der Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung trotz der Eilbedürftigkeit einhalten – unsere Initiative und unser Gesetzentwurf sind ein wichtiger Beitrag dazu."

 

Dazu Anjes Tjarks: "Die Anwendung von Polizeirecht sollte in einem Rechtsstaat die Ausnahme sein. Unsere Gesetzesinitiative erlaubt es uns, die durch das neue Baurecht des Bundes entstandenen Möglichkeiten bei der Planung und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, voll auszuschöpfen. Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit, ein Rückgriff auf das Polizeirecht wird deutlich seltener notwendig sein. Das ist angesichts unseres Ziels, Geflüchtete in Hamburg zügig in eine vernünftige Unterbringung zu bringen und zu integrieren, eine sehr gute Nachricht."