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Menschen mit Behinderung: SPD-Fraktion will ressortübergreifenden Inklusions-Check einführen

Freitag, 09.03.2012

Der Inklusionsgedanke soll als Leitorientierung in allen Politikbereichen der Stadt Hamburg stärker vorangetrieben werden. In einem Antrag fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion einen Inklusions-Check einzuführen, der die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Regierungshandeln künftig ressortübergreifend berücksichtigt. In der Praxis soll dies darauf hinaus laufen, dass beispielsweise in der Verkehrspolitik, in der Stadtentwicklung oder auch in der Kultur- und Sportpolitik Maßnahmen auf ihre Relevanz für die Inklusion von Menschen mit Behinderung routinemäßig mitgeprüft werden.

 

Ksenija Bekeris, Fachsprecherin Soziales der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Im Schulbereich ist die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bereits auf einem guten Weg. Aber auch in anderen Politikfeldern wird die Inklusion an Bedeutung gewinnen. Inklusion erfordert ein Umdenken, bei dem die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht als einzelnes Politikfeld, sondern als übergreifender Leitgedanke verstanden wird. Mit dem Inklusions-Check wird Hamburg auf diesem Weg einen großen Schritt vorankommen." Die SPD-Abgeordnete und Sprecherin für Menschen mit Behinderung Regina Jäck ergänzt: "Wir müssen lernen, die Welt so wahrzunehmen, wie die Menschen mit Behinderung es tun. Der Inklusions-Check gibt hier einen wichtigen Anstoß."

 

Regelhafte ressortübergreifende Prüfkriterien gibt es in Hamburg bereits für die Familienfreundlichkeit als so genannter "Familien-TÜV". "Diesen Politikansatz wollen wir auch beim Thema Inklusion stärker verankern und mit dem Inklusions-Check dafür sorgen, dass in den Behörden die Zugangs- und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung konsequent mitgedacht werden", so Bekeris. "Ziel sollte es sein, dass alle Behörden die Auswirkungen von geplanten Maßnahmen im Sinne der Inklusion als verbindlichen Prüfpunkt berücksichtigen - unter anderem bei der Erstellung von Drucksachen für Senat und Bürgerschaft."

 

Der Senat erarbeitet zur Zeit gemeinsam mit der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die im März 2009 in Kraft getreten ist. "Die Einführung eines Inklusions-Checks verstehen wir in diesem Zusammenhang als wichtige, flankierende Maßnahme", so Bekeris abschließend.