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Miethöchstgrenzen für Empfänger von Sozialleistungen

Dienstag, 26.11.2013

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion setzt sich für eine schnelle Anpassung der Miethöchstgrenzen für Empfänger von Sozialleistungen ein. Empfänger von SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten Leistungen für angemessene Wohnkosten. Welche Wohnkosten angemessen sind, richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau und dem Angebot an Wohnraum. Festgelegt sind Miethöchstwerte in Fachanweisungen zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im SGB II und SGB XII. Im November 2013 wurde der neue Mietenspiegel für Hamburg vorgestellt. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion setzt sich in einem Antrag für die morgige Bürgerschaftssitzung dafür ein, bis spätestens Ende Februar 2014 die überarbeiteten Fachanweisungen in Kraft zu setzen. Zuletzt waren zum 1. April 2012 die Höchstwerte angepasst worden, nachdem der Vorgängersenat eine solche Anpassung längere Zeit versäumt hatte.

 

Der SPD-Abgeordnete Uwe Lohmann, Mitglied im Sozialausschuss der Bürgerschaft: "Es ist wichtig, die entsprechenden Miethöchstwerte in den Fachanweisungen schnell auf den Stand des letzten verfügbaren Mietenspiegels zu bringen, weil diese Erhebung zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden kann. Die betroffenen Menschen brauchen Sicherheit für den Fall, dass sie aufgrund des Mietenspiegels mit Mieterhöhungen konfrontiert sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Leistungen rechtzeitig angepasst werden. Wir stehen für eine vernünftige und gerechte Bemessung von Sozialleistungen und sorgen mit unserer Initiative für eine schnelle Anpassung an die durch den Mietenspiegel veränderten Rahmenbedingungen."