Zum Hauptinhalt springen

Neuer Förderweg: „Ein wichtiger Impuls, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln“

Freitag, 05.04.2024

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat heute gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank die Einführung eines 3. Förderwegs im geförderten Wohnungsbau bekannt gegeben. Der 3. Förderweg wurde auf Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen am 22. November 2023 von der Bürgerschaft beschlossen (siehe Anlage). Seit dem 1. April kann das neue Förderinstrument von Unternehmen und Bauherren beantragt werden. Die SPD-Fraktion Hamburg begrüßt die Erweiterung des sozialen Wohnungsbaus und sieht darin einen wichtigen Impuls, um den Wohnungsbau in Hamburg wieder anzukurbeln.

Dazu Martina Koeppen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Bezahlbares Wohnen ist und bleibt eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Mit Einführung des dritten Förderwegs baut Hamburg seinen bundesweiten Vorsprung im sozialen Wohnungsbau weiter aus und schafft mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Indem wir den sozialen Wohnungsbau um einen zusätzlichen Förderweg erweitern, erhalten auch Haushalte mit mittleren Einkommen, die von der Krise im freifinanzierten Segment besonders betroffen sind, die Möglichkeit auf öffentlich geförderten Wohnraum und eine Anfangsmiete von 12,10 Euro pro Quadratmeter. Ich möchte alle Wohnungsunternehmen ermutigen, das neue Angebot des dritten Förderwegs zu prüfen. Das Modul ist ein wichtiger Impuls, der dabei helfen kann, den Wohnungsbau in Hamburg wieder anzukurbeln.“

 

Hintergrund:

Im 3. Förderweg gelten für berechtigte Haushalte die nachfolgenden Einkommensgrenzen. Die Angaben für Drei- und mehr Personen-Haushalte beziehen sich auf Haushalte mit Kindern. Der Bindungszeitraum für die Sozialwohnungen beträgt 30 Jahre.

Haushalt sowie Einkommensgrenze (Brutto-Jahreseinkommen)

1 Person - 42.200 €

2 Personen - 62.800 €

3 Personen - 80.250 €

4 Personen - 97.700 €

5 u.m. Pers. - 115.200 €

(Angaben gerundet)

Bislang gab es in Hamburg zwei Förderwege bei öffentlich geförderten Wohnungen. Im ersten Förderweg erhalten Ein-Personen-Haushalte ab einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 28.500 Euro einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grenzwert bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 42.200 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt bei bis zu 53.800 Euro und für einen Vier-Personen-Haushalt bei bis zu 65.500 Euro. Die Einkommensgrenzen im zweiten Förderweg liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 35.300 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 52.500 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 67.000 Euro und für einen Vier-Personen-Haushalt bei 81.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen.

Die IFB fördert den Bau von preisgünstigen Mietwohnungen mit zeitgemäßer Ausstattung für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Die IFB fördert Wohnungsneubauten durch ein 30-jährig fest verzinstes Darlehen in Höhe von einem Prozent. Hinzu kommen Baukostenzuschüsse sowie laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt derzeit im ersten Förderweg monatlich 7,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Im zweiten Förderweg beträgt die anfängliche Netto-Kaltmiete monatlich 9,20 Euro pro Quadratmeter und kann ebenfalls alle zwei Jahre um 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.