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NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung: „Die Demokratie weiß sich zu wehren“

Dienstag, 23.01.2024

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, die Partei „Die Heimat“, vormals NPD, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Grund hierfür sind die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer den Rechtsstaat bekämpft, darf nicht von ihm profitieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt heute, dass es in einer wehrhaften Demokratie Mittel und Wege gibt, sich nicht auf der Nase herumtanzen zu lassen. Auch wenn die ehemalige NPD aufgrund von Wahlniederlagen bereits seit längerem keine direkten Zahlungen mehr vom Staat erhalten hat, so konnte sie bisher doch auf wichtige Steuervergünstigungen zurückgreifen. Diese Quelle ist nun versiegt. Auch die AfD ist heute in vielen Landesverbänden gesichert rechtsextremistisch. Eine Partei darf nicht vom Rechtsstaat profitieren, wenn sie der Demokratie schaden will. In Reaktion auf die Demonstrationen in Deutschland und das Geheimtreffen von Potsdam haben AfD-Politiker ihre Deportationspläne offen bestätigt. So sagten etwa der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer und der AfD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt: ‚Remigration ist kein Geheimplan, sondern ein Versprechen‘ und stellten sich damit hinter die in Potsdam besprochenen Pläne. Das heutige Urteil macht Mut und zeigt den Rechtsextremen und ihren Parteien, dass die Demokratie sich zu wehren weiß.“

Hintergrund: Die NPD wurde trotz mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht verboten. Das Gericht nannte als Begründung, dass die Partei zu unbedeutend sei, um die Demokratie zu gefährden. Dennoch befand das Gericht, dass zwischen der NPD und dem Nationalsozialismus eine „Wesensverwandtschaft“ bestehe und ihre Ziele verfassungsfeindlich seien. In Reaktion auf das Urteil wurde die Möglichkeit zur Streichung öffentlicher Mittel für verfassungsfeindliche Parteien eingeführt. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten 2019 den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt.