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Opposition verschleppt Landesmindestlohn

Freitag, 18.01.2013

In der Sozialausschusssitzung am Donnerstagabend haben die Oppositionsparteien von CDU, FDP und LINKE die Zustimmung zum Hamburger Mindestlohngesetz verweigert und weitere Beratungen im Ausschuss durchgesetzt. "Noch vor dem Einstieg in die Beratungen haben CDU, FDP und LINKE eine Anhörung verlangt, die das Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen wird", so Ksenija Bekeris, Fachsprecherin Soziales und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion. "Wir möchten, dass das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten und den Menschen zu Gute kommen kann, die davon profitieren werden. Die Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn sind weitestgehend ausgetauscht. Außerdem besteht neben der Beratung im Sozialausschuss auch im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft noch Gelegenheit zur Klärung von Fragen. Wir bedauern, dass sich das Verfahren durch die Handlungsweise von CDU, FDP und LINKE nun verzögern wird. Da es sich beim Instrument einer öffentlichen Anhörung aber um ein Recht der Opposition handelt, das wir selbstverständlich respektieren, haben wir einer öffentlichen Anhörung zugestimmt." Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Rose ergänzt: "Nach jahrelanger öffentlicher Diskussion über den Mindestlohn sowie einer sehr ausführlichen Debatte in der Bürgerschaft habe ich null Verständnis für diese Verschleppungsaktion auf dem Rücken der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

 

Der Hamburger Mindestlohn legt den Mindestlohn für öffentliche Vergaben, Zuwendungsempfänger der FHH und die Beschäftigten der FHH selbst fest. Der Senat rechnet mit Mehrkosten von rund 1,3 Mio. Euro. Für die Privatwirtschaft kann nur der Bundesgesetzgeber einen gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Dies scheitert bisher aber an der Mehrheit von CDU und FDP im Bundestag.

 

Hintergrund:

Die Bürgerschaft hatte den Senat auf Initiative der SPD-Fraktion ersucht ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, da die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohnes mehrfach gescheitert war und in Hamburg acht Prozent aller Beschäftigten, die 2010 in Hamburger Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten arbeiteten, weniger als 8,50 Euro je Stunde verdienten. Gleichzeitig sind in Hamburg fast 36.000 Personen trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen.