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Rot-Grüne Initiative – Keine Gesichtsverhüllung in sensiblen öffentlichen Bereichen – keine populistischen Schnellschüsse à la CDU und AfD

Mittwoch, 29.03.2017

Mit einem Antrag zur heutigen Bürgerschaftssitzung bekräftigen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihre klare Ablehnung gegen Gesichtsverhüllungen in sensiblen öffentlichen Bereichen. Diese ist seit Jahren ständige Praxis in den Hamburger Behörden. Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Bundesrat außerdem auf Initiative Hamburgs und Schleswig-Holsteins in diesem Kontext einen Prüfauftrag im Hinblick auf speziellen bundesgesetzlichen Regelungsbedarf auf den Weg gebracht.

 

Aktuell ist im Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung kurz vor der Beschlussfassung, der es Beamtinnen und Beamten bei Ausübung ihres Dienstes untersagen soll, durch Kleidung oder Ähnliches das Gesicht zu verhüllen. Dieses Gesetz wird auch in Hamburg wirksam werden. Mit ihrer Initiative, die an diesem Mittwoch in der Bürgerschaft zur Abstimmung steht, will die Koalition prüfen lassen, ob dadurch über die in Hamburg bereits bestehenden Regelungen hinaus, zusätzlicher rechtlicher Anpassungsbedarf besteht – wenn ja, soll der Senat hierzu der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Dass einem die Kleidung des Anderen nicht passt, sich sein Verhalten oder Aussehen fremd anfühlt, reicht bei weitem nicht aus, um ihm per Gesetz Kleidervorschriften zu machen. Um derartige Regeln für bestimmte Bereiche durchzusetzen, braucht es gewichtige und sehr greifbare Gründe und genau die sind in staatlichen Institutionen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, vor Gericht oder in den Bezirksämtern gegeben. Überall dort gibt es zahlreiche Situationen, in denen ein offener, unverhüllter Austausch, das 'sich Begegnen mit offenem Visier' absolut notwendig ist, damit diese Einrichtungen ihren öffentlichen Zweck ordnungsgemäß erfüllen können – und nur darum geht es. Nach Beratungen im Bundesrat, in denen Hamburg auch eine eigene Entschließung eingebracht hatte, ist auf Bundesebene jetzt ein sorgfältig in der Großen Koalition abgestimmtes Gesetz in der Beschlussfassung, das bereichsspezifische Regelungen der Gesichtsverhüllung enthalten wird. Daran sollten und daran werden wir uns in Hamburg mit unserer jetzt schon klaren Praxis orientieren. Wir sind schon bisher mit unseren Hamburger Regeln und Maßgaben weit gekommen und haben klar und auch angemessen auf die bislang nur sehr wenigen Einzelfälle reagiert. Wir wollen nun vom Senat prüfen lassen, inwiefern ein zusätzlicher landesrechtlicher Anpassungsbedarf entlang der Bundesregelung besteht, um dann gegebenenfalls einen für Hamburg passenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist ein vernünftiger Weg, populistische Schnellschüsse à la CDU und AfD wird es mit uns nicht geben."

 

Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Für uns Grüne ist vollkommen klar: Die Freiheitsrechte sind ein sehr hohes Gut – sie haben aber dort ihre Grenzen, wo sie die Grundrechte anderer Menschen verletzen oder mit staatlichen Aufgaben nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Das betrifft neben der öffentlichen Verwaltung auch Hochschulen, Schulen und Kitas. Vieles ist hier aber schon geregelt. Sollte es noch rechtliche Lücken geben, werden wir diese auch schließen. Aber wir machen dies unaufgeregt und sachgerecht – und nicht im Stile einer populistischen Scheindebatte, wie sie die AfD führt."