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Sachverständigenanhörung im Verfassungsausschuss: PUA-Erweiterungsantrag von CDU und Linken ist nicht zustimmungsfähig

Sonntag, 25.09.2022

Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft haben am Freitag sieben verschiedene Fachleute den von CDU und Linken vorgelegten Erweiterungsantrag zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Cum-Ex, der eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes auf die HSH Nordbank zum Ziel hat, kritisiert. Am 24. August hatte die Hamburgische Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken für eine Überweisung des Antrags in den Verfassungsausschuss gestimmt, nachdem der Erweiterungsantrag erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen hatte.

Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Unabhängig davon, dass der Erweiterungsantrag in der vorliegenden Form einen geradezu unendlichen Untersuchungsausschuss produzieren würde, steht nach der Sachverständigen-Anhörung fest, dass der Erweiterungsantrag der PUA-Koalition mindestens in Teilen verfassungswidrig und damit insgesamt nicht zustimmungsfähig ist. Ich bin den Sachverständigen sehr dankbar, dass sie für alle verständlich und detailliert dargestellt haben, was – mit etwas Auslegung – gerade noch mit der Verfassung konform geht und was eben nicht. Auch die Opposition wird einsehen, dass der insgesamt verfassungswidrige Antrag dringend überarbeitet werden muss und völlig zu Recht durch uns im Verfassungsausschuss geprüft wurde.“

Dazu Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion Hamburg im PUA Cum-Ex: „Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist kein rechtsfreier Raum. Angesichts der Vielzahl und Schwere der Mängel des Antrags muss sich die PUA-Koalition aus CDU und Linken mittlerweile fragen lassen, ob es hier um ein echtes Aufklärungsinteresse geht oder allein darum, einen PUA bis vor die nächste Bürgerschaftswahl zu strecken. Die Sachverständigen-Anhörung hat zweifelsfrei gezeigt, dass der Erweiterungsantrag der PUA-Koalition in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Die CDU, die den Antrag geschrieben hat, weiß das spätestens jetzt. Die Linke, die noch schnell auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist, wird es ebenfalls akzeptieren müssen. Der Ball liegt jetzt bei den Antragstellern, denn sie müssen einen verfassungsmäßigen Antrag vorlegen, nur dann kann überhaupt weiter beraten und abgestimmt werden.“

In der Anhörung am Freitag bekräftigten die sieben Sachverständigen des Untersuchungsausschussrechtes, dass der von CDU und Linken vorgelegte Erweiterungsantrag zahlreiche – mitunter schwerwiegende – Mängel aufweist. Kein einziger Sachverständiger sah den Antrag als in der vorliegenden Fassung zustimmungsfähig an oder empfahl nicht mindestens Änderungen. Die große Mehrheit der Sachverständigen bewertete den Antrag als – zumeist aus mehreren Gründen – verfassungswidrig. Betont wurde, dass bei Verfassungswidrigkeit ein solcher Antrag durch die Bürgerschaft abgelehnt werden „muss“. Die Sachverständigen unterstrichen zudem, dass bereits ein einzelner verfassungswidriger Punkt zur Verfassungswidrigkeit des gesamten Antrags führe. Die kritisierten Punkte betreffen vor allem die Kompetenzüberschreitung nach dem Bundesstaatsprinzip – sowohl bezüglich des Bundes als auch anderer Bundesländer –, die wiederholte Missachtung des Bestimmtheitsgebotes, die Verletzung von Grundrechten betroffener Dritter und – nach Auffassung Einzelner – auch den Verstoß gegen das Antizipationsverbot durch Vorwegnahme von Ergebnissen und Wertungen. In einer weiteren Sitzung des Verfassungsausschusses am 7. Oktober soll die Anhörung inhaltlich ausgewertet werden.