Zum Hauptinhalt springen

Schmerzensgeld für Beamtinnen und Beamte – Bürgerschaft bringt heute wichtige Änderung des Beamtenrechts auf den Weg

Mittwoch, 09.11.2016

Beamtinnen und Beamte, die im Dienst körperlichen Angriffen und Verletzungen ausgesetzt waren, ihre privatrechtlichen Schmerzensgeldansprüche aber nicht durchsetzen können, erhalten künftig von der Stadt Hamburg konkrete Unterstützung. Dies geht auf einen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen zurück, der entsprechende Gesetzentwurf steht heute auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Künftig wird die Stadt Hamburg die Zahlung von Schmerzensgeld übernehmen, wenn der Anspruch der Beamtin beziehungsweise des Beamten – beispielsweise wegen vorliegender Mittellosigkeit des eigentliche Schuldners – ins Leere laufen würde.

 

Dazu Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Wir nehmen unsere Führsorgepflicht sehr ernst. Gerade unsere Einsatzkräfte bei Feuerwehr, Polizei und Justiz laufen immer wieder Gefahr, zum Opfer von körperlicher Gewalt zu werden. Wenn sich daraus Schmerzensgeldansprüche ergeben, aber die betroffenen Beamtinnen und Beamten am Ende kein Geld sehen, weil die Schuldner mittellos sind, besteht Handlungsbedarf. Ich bin sehr froh, dass diese Gesetzesänderung nun umgesetzt wird."

 

Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion: "Wir lassen die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei nicht im Regen stehen, wenn sie im Dienst angegriffen oder verletzt wurden. Ansprüche auf Schmerzensgeld nützen wenig, wenn sie nur auf dem Papier stehen. Bisher gingen immer wieder Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute leer aus, weil vor Gericht erstrittene Schmerzensgelder wegen Zahlungsunfähigkeit der Kontrahenten im Sande verliefen. In diesen Fällen springt jetzt auf Initiative der rot-grünen Bürgerschaftsfraktionen das Land Hamburg ein. Das ist eine faire Regelung, die den betroffenen Beamtinnen und Beamten konkret hilft."