Zum Hauptinhalt springen

Schulausschuss stimmt Gesetzesänderung zu

Donnerstag, 16.01.2014

In seiner gestrigen Sitzung hat der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD und Linken gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen, das bewährte Anmeldeverfahren für die ersten Klassen beizubehalten. "Unser Anmeldeverfahren bringt 95 Prozent aller Kinder an ihre Wunschschule. Bei den Vorschulkindern sind es sogar 97,3 Prozent, die zum letzten Schuljahr an ihrer Wunschgrundschule eingeschult werden konnten. Dieses Verfahren wollen wir beibehalten. Mit keiner anderen Regelung bringen wir mehr Kinder an ihre Wunschschule, ohne dabei Kita-Kinder massiv zu benachteiligen", erläutert Lars Holster, schulpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Entscheidung.

 

Holster weiter: "Die Wahrheit ist, dass im letzten Schuljahr das Kriterium 'Vorschulbesuch' bei nur neun Kindern in ganz Hamburg überhaupt zum Tragen kam. Das zeigt, dass die Bedeutung dieses Kriteriums in der aktuellen Debatte oft völlig falsch dargestellt wird. Bereits der Vorgängersenat unter Schwarz-Grün hatte ausdrücklich erklärt, dass der Vorschulbesuch das nachrangigste Kriterium im Anmeldeverfahren ist. Es zu streichen, weil es praktisch keine Relevanz hat, ist nur folgerichtig. Die CDU will dagegen künftig bei allen Einschulungen Kinder aus der Kindertagesstätte gegenüber Kindern aus der Vorschule benachteiligen. Das ist ungerecht gegenüber den Kindern, Eltern und Kitas. Wir wollen die Wahlfreiheit der Eltern erhalten", betont Holster und versichert: "Sollte es in der kommenden Anmelderunde Einzelfälle geben, bei denen dieses Kriterium ohne die Gesetzesänderung zum Tragen gekommen wäre, wird es hier eine Lösung im Sinne der Eltern geben. Die gestrige Anhörung hat außerdem gezeigt, dass die Information der Eltern durch die Schulen verbessert werden muss, denn noch nie hat in Hamburg der Vorschulbesuch den Grundschulplatz garantiert. Das muss auch in den Beratungsgesprächen vor Ort deutlich werden."

 

In Hamburg ist der Elternwunsch maßgeblich: Nur wenn eine Schule stark überangewählt ist, werden die Plätze seit dem Schuljahr 2010/2011 nach den Kriterien Härtefall, Geschwisterkind, Schulweglänge und Vorschulbesuch vergeben. Aufgrund der Rangfolge der Kriterien kam dem Kriterium "Vorschulbesuch" in der Praxis der Vergangenheit praktisch keine Bedeutung zu, was das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom Juli letzten Jahres bemängelte. Der Senat hat schnell auf das Urteil reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der seit Oktober 2013 beraten wird und das geltende Recht mit der gängigen Praxis in Einklang bringt. Für die Eltern bedeutet das den Erhalt des bekannten und bewährten Verfahrens.