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Schwarz-Grün: Eltern von „Kann-Kindern“ müssen für das letze Kita-Jahr zahlen

Freitag, 12.06.2009

Die SPD-Familienexpertin Carola Veit hat die Entscheidung der schwarz-grünen Bürgerschaftsmehrheit gegen ein allgemeines kostenfreies letztes Kita-Jahr bedauert. „Wir sind enttäuscht, dass die Regierungsfraktionen nicht den Mumm hatten, eine ungerechte Senatsvorlage zu korrigieren – zumal das nötige Geld im Haushalt bereits eingeplant ist“, sagte Veit. Am späten Donnerstag hatten die Bürgerschaftsfraktionen von CDU und GAL den Senatsplan durchgesetzt, anders als ursprünglich versprochen nicht allen Hamburger Kindern ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr zu gewähren.

 

„Bis zu 2000 so genannte Kann-Kinder jährlich werden in Hamburg nicht von der kommenden Beitragsfreiheit in den Kitas und bei der Tagespflege profitieren – anders als in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein müssen ihre Eltern zahlen“, kritisierte Veit. Die Fraktionen von CDU und GAL hatten zuvor auch einen Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, der die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung auch für die „Kann-Kinder“ vorsah. Anders als mehrfach angekündigt gab es keine Initiativen von Seiten der CDU- oder der GAL-Fraktion, betonte Veit. Damit werde das entsprechende Gesetz wie vom Senat vorgelegt in Kraft treten. Die SPD-Kita-Expertin bezeichnete die zu Beginn des Vorschuljahres 2009 geltende Regelung als „inhaltlich falsch und willkürlich“.

 

Sie verwies zudem auf eine nachgereichte Übersicht der Sozialbehörde: Demnach sehen von sieben anderen Ländern, die bisher eine Beitragsfreiheit im Jahr vor der Einschulung eingeführt haben, sechs diese Beitragsfreiheit auch für die Kann-Kinder vor. Zuviel geleistete Beiträge der Eltern werden zum Beispiel in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im Nachhinein erstattet.

 

Als „Kann-Kinder“ werden Kinder bezeichnet, die nach dem 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, aber dennoch im August desselben Jahres eingeschult werden und damit genau so lange einen Kindergarten besucht haben, wie andere – künftig beitragsfrei gestellte Kinder – auch. Veit bezeichnete die jetzt kommende Regelung als „willkürlich“: „Ein Kind, das zum Beispiel am 15. Juli Geburtstag hat und im August eingeschult wird, war genauso lange in der Kita wie ein Kind, das am 1. Juli Geburtstag hat und im August zur Schule kommt“, so Veit.