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"Schwulenparagraph" 175 StGB: Bürgerschaft beschließt Aufarbeitung der Verfolgung von Homosexuellen in Hamburg nach 1945

Freitag, 25.01.2013

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Hamburgische Bürgerschaft am Donnerstag beschlossen, die unter dem Paragraphen 175 StGB stattgefundene Verfolgung von Homosexuellen durch die Hamburger Justiz aufzuarbeiten. Der Senat wird aufgefordert, neben der historischen Forschung eine Ausstellung zu den Ergebnissen und eine entsprechende Dokumentation zu unterstützen.

 

"Ich freue mich, dass unser Antrag einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen wurde – das ist ein gutes Signal", so Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher Schwule und Lesben der SPD-Fraktion. "Beim diesem Thema zeigt sich, wie lang der dunkle Schatten des Nationalsozialismus in die Bundesrepublik gereicht hat. Hamburg ist das erste Bundesland, das systematisch untersucht, wie die Verfolgung von Homosexuellen durch die eigene Justiz vonstattenging. Mit der Ausstellung wird die leidvolle Geschichte rund um den Paragraphen 175 StGB endlich auch öffentlich thematisiert."