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Senat zieht die Konsequenzen aus der Rechtsprechung und sichert polizeiliche Kontrollbefugnisse rechtlich ab

Mittwoch, 27.04.2016

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte im Mai 2015 entschieden, dass die der Identitätsfeststellung von Personen und Inaugenscheinnahme von Sachen in sogenannten Gefahrengebieten verfassungswidrig sei. Die Vorschrift galt weiterhin, da dem Gericht die sogenannte Verwerfungskompetenz fehlte. SPD und Grüne hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine den Vorgaben des Gerichts entsprechende Überarbeitung der Hamburger Polizeigesetze vorzunehmen. Ein solcher Gesetzesentwurf wurde heute vorgestellt.

 

Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt die getroffene Regelung: "Die bisherigen Kontrollbefugnisse, die für die polizeiliche Arbeit unerlässlich sind, werden beibehalten und auf eine die rechtlichen Vorgaben berücksichtigende Grundlage gestellt. Auch die bestehenden Waffenverbotszonen werden zeitlich verlängert, so dass die bisherigen Handlungsoptionen der Polizei erhalten bleiben."

 

Auch Urs Tabbert, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, zeigt sich zufrieden mit der Neuregelung: "Hier wird Rechtssicherheit sowohl für die Hamburgerinnen und Hamburger als auch für die Polizei geschaffen. Hamburg greift ein Regelungsmodell auf, wie es in ähnlicher Form in anderen Bundesländern praktiziert wird und schafft eine für alle Betroffenen transparente Verfahrensregelung."