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Sitzung des Justizausschusses – Senator Steffen hat umgehend und entschlossen reagiert

Montag, 09.05.2016

Der Justizausschuss befasst sich heute mit dem Fall eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters. Der Justizsenator hat, unmittelbar nachdem er von dem Vorfall Kenntnis erlangt hat, erste Maßnahmen ergriffen. Die Verhaftung am Freitagnachmittag ist in diesem Zusammenhang als ein gelungenes Zusammenspiel der Sicherheitsbehörden zu werten.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Für uns hat Sicherheit im Justizvollzug oberste Priorität. Daher muss nun alles daran gesetzt werden, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt. Immerhin hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Klarheit darüber geschaffen, wie künftig mit ähnlich gelagerten Fällen umzugehen ist. Das Gericht hat verbindlich festgelegt, wie das Zusammenspiel der einzelnen Akteure im Justizvollzug abzulaufen hat und damit insbesondere in Bezug auf die Rolle der JVA Neuland beschritten: Dass auch die JVA verpflichtet gewesen wäre, Rechtsmittel gegen eine aus ihrer Sicht nicht tragfähigen Entscheidung einzulegen, ist so noch nicht entschieden worden. Nun müssen Fehlabläufe konsequent aufgeklärt werden und es ist dafür Sorge zu tragen, dass die gerichtlichen Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden."

 

Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Justizsenator Steffen hat ab dem Moment, als er von dem Vorgang Kenntnis bekam, entschlossen gehandelt. Die Inhaftierung am Freitagnachmittag wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen ist Ausdruck des funktionierenden Zusammenspiels der Sicherheitsbehörden. Dennoch bleibt die Freilassung ein Fehler, der aufgeklärt werden muss. Es ist deshalb gut und richtig, dass der Justizsenator die interne intensive Aufarbeitung umgehend in die Wege geleitet hat. Wir brauchen dabei keine Schnellschüsse, sondern gründliches und sachliches Vorgehen. Anhand der Ergebnisse sind konkrete Maßnahmen abzuleiten. Das Ziel muss ganz klar sein: Ein Vorfall wie dieser darf in Zukunft nicht wieder vorkommen."