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Sozialsenator Wersich bleibt in der Pflicht

Dienstag, 27.10.2009

Die Kinder- und Jugendexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, hat Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) vorgeworfen, den Fall Morsal „auf der Basis eines Expertengespräches für beendet erklären zu wollen“ (link s. u.). Hintergrund ist ein Treffen zum Fall Morsal, dass nach Einschaltung des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ (NZFH) bereits am 15. Juni 2009 im Deutschen Jugendinstitut in München stattgefunden hat. Der Senat hatte zuvor erklärt, bei dem Treffen würden Fachleute den Fall Morsal analysieren und „gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der Sozialbehörde eine Konzeption erarbeiten“.

 

Veit kritisierte, dass weder diese Konzeption noch die – zuvor notwendige – und von Wersich angekündigte Analyse bis heute vorliege. Das Expertengespräch mit „Statements und Empfehlungen“, die sich „nicht allein auf den Kinderschutz in Hamburg“ beziehen – wie das NZFH selbst schreibt – könne laut Veit die von der zuständigen BSG und dem Senat zu leistende Analyse nicht ersetzen. „Senator Wersich hat seine Ankündigungen nicht eingehalten.“ Das dokumentierte Expertengespräch könne Anregungen geben und zeige Schwachstellen des Hilfesystems auf. „Hier kann Senator Wersich ansetzen – abschließen kann er mit diesem Expertengespräch nicht“, so Veit.

 

Veit sagte, das dokumentierte Gespräch gebe auch Hinweise, erkannte Schwachpunkte in Hamburg zu beseitigen. Die Abgeordnete nannte folgende Punkte:

 

Eine angemessene Ausstattung der Fachkräfte mit ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Familien ist die Grundlage für ein funktionierendes Kinderschutzsystem.

 

Systematische Falldiagnosen, die frühere Informationen zu anderen Familienmitgliedern oder dem Familiensystem berücksichtigen, sind nötig

 

Supervision und kollegiale Beratung müssen Standard in Jugendämtern sein - und zwar nicht nur als Selbstreflexion, sondern auch als fachliche Beratung.

 

Kurzfristig müssen Fachberaterinnen und Fachberater zu interkulturellen Fragestellungen im Kinderschutz verfügbar sein.

 

Wenn Jugendliche "abhauen" oder mitteilen, dass sie aus einer Unterbringungssituation weggehen, müssen eine "Sicherheitsberatung" und deutliche Gespräche zur potenziellen Gefährdung der Jugendlichen stattfinden.

 

Hintergrund:

 

Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) in der Bürgerschaftssitzung am 18. Juni 2008:

 

„Wir haben vereinbart, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen als bundesweite Plattform dienen soll und dabei auch Einzelfälle analysieren soll, damit Menschen in der ganzen Republik aus diesen Fällen lernen können. Deswegen haben wir jetzt gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte nach dem Beschluss vom 12. Juni gesagt, dass wir diesen Fall auch den Experten des Nationalen Zentrums des deutschen Jugendinstituts vorlegen werden, damit genau diese weitere Expertenanalyse stattfindet.

Das ist Aufklärung und ein vernünftiger Umgang mit derart schrecklichen Dingen.“

 

In der Drs. 19/2834 (kA Veit/Böwer) erklärt der Senat:

 

„Das Expertengespräch wird am 15. Juni 2009 stattfinden.

In dem Gespräch werden fünf Experten aus Wissenschaft und Praxis der Bereiche Migration, Genderthematik, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Kinderschutz den Fall analysieren und gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der BSG eine Konzeption erarbeiten.“

 

Link: www.hamburg.de/contentblob/1891836/data/expertengespraech-morsal.pdf