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SPD fordert Verbindlichkeit für alle Vorsorge-Untersuchungen

Donnerstag, 26.03.2009

Nach wie vor nehmen zahlreiche Hamburger Kinder nicht an den „U-Untersuchungen“ teil: Allein an den Vorsorgeuntersuchungen U4 und U5 (3. – 7. Lebensmonat) nahmen in Hamburg zwischen 2005 und 2008 jährlich rund 1300 Kinder nicht teil. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion hervor (siehe Anlage). Zwar sind die Teilnahmequoten an den U-Untersuchungen bis zum Kindesalter von rund fünf Jahren insgesamt leicht gestiegen, insbesondere in sozial schwierigen Stadtteilen sei die Teilnahmequote aber viel zu gering – und teilweise sogar weiter rückläufig, so Carola Veit, Familienexpertin der SPD.

 

„Dort, wo es besonders wichtig wäre, bringen viel zu viele Eltern ihre Kinder nicht zu den Untersuchungen. Der Senat lässt das zu.“, so Carola Veit am Donnerstag. Die SPD sehe sich angesichts der neuesten Zahlen des Senats in ihrer Forderung nach einer gesetzlichen Regelung bestätigt: „Wir brauchen verbindliche U-Untersuchungen. Die Nichtteilnahmequoten sind zu hoch.“, sagte Veit. Zwar bleibe es in erster Linie die Pflicht der Eltern, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Vergangenheit habe aber gezeigt, dass nicht alle Kinder so umsorgt werden, wie es sein sollte. „Diese Kinder darf der Staat nicht im Stich lassen. Bei Gesundheitsvorsorge und Kindesschutz geht das Kindeswohl ganz klar vor“, so Veit.

 

Bei den U4-Untersuchungen (vorzunehmen in der Zeit vom 3. bis 4. Lebensmonat des Kindes) liege die Teilnahmequote bei 95,2 Prozent, bei der U5 (6. – 7. Lebensmonat) bei 94 Prozent. „Das hört sich im ersten Moment nach einer guten Quote an. In Wahrheit bedeuten die Zahlen aber, dass an der U4 über 600 Kinder und an der U5 rund 750 Hamburger Kinder nicht teilgenommen haben“, sagte Veit.

 

Insbesondere in sozial problematischen Stadtteilen – und damit dort, wo es besonders wichtig wäre - würden Kinder nicht zu den Untersuchungen gebracht. In 19 Stadtteilen nehme etwa jedes vierte Kind nicht an den ärztlichen Untersuchungen teil, in weiteren 14 Stadteilen ist es rund jedes dritte Kind, wie aus der Antwort des Senats auf die SPD-Anfrage hervorgeht. In neun dieser Stadtteile ist die Teilnahmequote sogar weiter zurückgegangen, so zum Beispiel in St. Georg, St. Pauli und Billstedt.

 

Zu den Teilnahmequoten von Kindern mit Migrationshintergrund sei der Senat nicht auskunftsfähig, kritisierte Veit. Bei Kindern mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit sei die ohnehin schon deutlich niedrigere Teilnahmequote von der U1 bis inkl. der U7 im Zeitraum zwischen 2005 und 2008 noch weiter gesunken. Sie betrage hamburgweit etwa bei der U4 jetzt 80,5 Prozent und bei der U5 77,6 Prozent, sagte Veit: „Das zeigt, wie groß die Lücken im Sicherheitsnetz tatsächlich sind. Und das zeigt auch, welches Risiko der CDU-GAL-Senat mit seiner Weigerung eingeht, alle U-Untersuchungen verbindlich zu machen, sondern nur einen Modellversuch für U6 und U7 starten zu wollen.“

 

Diese Weigerung von Schwarz-Grün sei insofern bemerkenswert, als von den 15 anderen Bundesländern elf mittlerweile eine entsprechende landesgesetzliche Regelung hätten - und die vier anderen zumindest einen Gesetzentwurf. Auch vor diesem Hintergrund ist die Weigerung des Hamburger Senats nicht nur unverständlich – sie ist in hohem Maße gefährlich“, sagte Veit.

 

Veit warf CDU und GAL in der Diskussion um die Verbindlichkeit von U-Untersuchungen eine Täuschung der Öffentlichkeit vor. Eine von CDU und GAL in ihrem aktuellen Bürgerschaftsantrag (Drs. 19/2463) behauptete zeitgleiche „Doppeluntersuchung“ („U7a“ und die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz) gebe es nicht, wie der Senat in seiner Antwort auf die SPD-Anfrage eingestehen muss. „Die Daten werden gar nicht erfasst. Der Senat weiß also nicht, welche Kinder jeweils untersucht werden und welche nicht“, sagte Veit. Zudem sei die U7a bis zum dritten Geburtstag durchzuführen, während die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz im vierten Lebensjahr stattfinden soll, was eine Zeitgleichheit bzw. „Doppeluntersuchung“ ausschließe. Angesichts der Zahlen sei es skandalös, dass die Koalition die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Drei- bis Vierjährigen im Kindergarten ersatzlos streichen wolle.

 

 

Bezeichnung und Zeiträume für die U-Untersuchungen

U1: Neugeborenen-Untersuchung

U2: 3. – 10. Tag

U3: 4. – 6. Woche

U4: 3. – 4. Monat

U5: 6. – 7. Monat

U6: 10. – 12. Monat

U7: 21. – 24. Monat

U 7a: 34. – 36. Monat

U8: 43. – 48. Monat

U9: 60. – 64. Monat