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SPD-Fraktion: Genossenschaftsanteile vor dem Zugriff durch Gläubiger schützen

Mittwoch, 18.05.2011

Eine wichtige Initiative zur Sicherung von Wohnraum für überschuldete Familien oder Einzelpersonen hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion heute auf den Weg gebracht. Uwe Lohmann, SPD-Abgeordneter und Mitglied im Sozialausschuss: „Anders als bei Kautionen an private Vermieter können bisher Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften, die zum Wohnen in einer Genossenschaft erworben werden, im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens durch die Gläubiger gekündigt werden. Die Folge: Überschuldete Familien oder Einzelpersonen mussten befürchten ihren Wohnraum zu verlieren.“

 

Zwar könnten die Fachstellen zur Wohnungssicherung notfalls ein Darlehen zum Erwerb der notwendigen Genossenschaftsanteile gewähren. Doch sei dies für die Stadt teuer und für die Betroffenen ein komplizierter Weg.

 

Lohmann: “Viele von Überschuldung betroffene Menschen scheuen deshalb den Weg ins Insolvenzverfahren.“

 

Die SPD-Fraktion fordert den Senat deshalb auf, sich auf Bundesebene dafür zu engagieren, dass das Insolvenzrecht in diesem Punkt geändert und die Möglichkeit der Kündigung von Genossenschaftsanteilen durch Gläubiger unterbunden wird.

 

„Unser Ziel ist es, dass Gläubiger die Mitgliedschaft eines Schuldners in einer Wohnungsbaugenossenschaft nicht kündigen können, um die Auszahlung der Genossenschaftsanteile zu bewirken. Wir wollen damit die Wohnungssicherung von überschuldeten Haushalten verbessern“, so Lohmann.