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SPD-Fraktion lehnt die Benachteiligung von Kita-Kindern ab und übt scharfe Kritik am Vorsitzenden des Schulausschusses

Mittwoch, 04.12.2013

Im gestrigen Schulausschuss machte die CDU von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch und hat eine öffentliche Anhörung zur vom Senat vorgeschlagenen Schulgesetzänderung beim Anmeldeverfahren für die Grundschulen beantragt. Ein konkreter Termin dafür wurde aber vom Vorsitzenden des Schulausschusses, Walter Scheuerl, verhindert. Lars Holster, Fachsprecher Schule, der SPD-Fraktion: "Der Vorsitzende hat hier eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Die Geschäftsordnung erlaubt jedem Ausschuss per Mehrheitsbeschluss Zeit, Ort und Tagesordnung seiner Sitzungen selbst festzulegen. Dass hierzu alle unsere Anträge ignoriert und die Abstimmungen vom Vorsitzenden verweigert wurden zeigt, dass Herr Scheuerl sein Amt als Vorsitzender nicht im Sinne des Parlaments parteiübergreifend wahrnimmt und die CDU auch kein wirkliches Interesse an einer Anhörung hat. Es geht einzig und allein darum, das Thema monatelang zu vertagen – zum Schaden der Kinder und Familien. Denn dadurch wird die ordentliche Einschulung von 14.000 Erstklässlern absichtlich erschwert. Dass der Vorsitzende den Abgeordneten ihre parlamentarischen Rechte verwehrt und eine Beschlussfassung über die Terminierung der Anhörung und die Tagesordnung der nächsten Schulausschusssitzung verhindert, ist unerträglich, unzulässig und bezeichnend für seine Amtsführung. Wir haben deshalb gegen dieses Vorgehen Beschwerde bei der Bürgerschaftskanzlei eingelegt."

 

95 Prozent der Erstklässler konnten in diesem Schuljahr an ihrer Wunschschule eingeschult werden. Nur bei extrem stark nachgefragten Schulen werden die Plätze nach den Kriterien "Härtefall", "Geschwisterkind", "Schulweglänge" und "Vorschulbesuch" vergeben. Aufgrund der Rangfolge der Kriterien kam dem Kriterium "Vorschulbesuch" in der Praxis der Vergangenheit praktisch keine Bedeutung zu, was das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom Juli dieses Jahres bemängelte. Der Senat hat auf das Urteil reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das geltende Recht mit der gängigen Praxis in Einklang bringt. Für die Eltern bedeutet das den Erhalt des bekannten und bewährten Verfahrens. Dazu Holster: "Bereits der Vorgängersenat unter Schwarz-Grün hatte ausdrücklich erklärt, dass der Vorschulbesuch das nachrangigste Kriterium im Anmeldeverfahren ist. Es nun zu streichen, weil es praktisch keine Relevanz hat, ist nur folgerichtig. Die CDU will dagegen künftig bei allen Einschulungen Kinder aus der Kindertagesstätte gegenüber Kindern aus der Vorschule benachteiligen. Das ist ungerecht gegenüber den Kindern, Eltern und Kitas. Wir wollen die Wahlfreiheit der Eltern erhalten. Deshalb lehnen wir den Vorstoß der CDU ab. Wir haben eine zügige Beratung angestrebt, um noch vor der kommenden Einschulungsrunde das Schulgesetz anzupassen. Hamburgs Eltern sollen auf das ihnen bekannte und bewährte Verfahren vertrauen können. Die CDU-Fraktion hingegen will ganz bewusst Unsicherheit verbreiten und eine Regelung rechtzeitig vor der kommenden Einschulungsrunde um jeden Preis verhindern."

 

Wie wenig parteiübergreifend der Vorsitzende des Schulausschusses agiert, hat sich gestern auch beim Umgang mit der Volksinitiative "G9-jetzt-HH" gezeigt. "Herr Scheuerl hat die von uns beantragte Anhörung der Initiative 'G9-jetzt-HH' verweigert. So kann man weder mit Abgeordneten noch mit Volksinitiativen umgehen. Wir möchten der Initiative im Februar 2014 die Gelegenheit geben, im Schulausschuss ihr Anliegen vorzutragen. Eine beantragte Anhörung nicht abstimmen zu lassen, ist unzulässig – dies hat eine erste rechtliche Überprüfung bereits ergeben", so Holster.