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SPD-Fraktion stellt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare finanziell besser

Dienstag, 15.07.2014

Nach ausführlichen parlamentarischen Beratungen und einer öffentlichen Anhörung der Referendarinnen und Referendare haben sich SPD-Fraktion und -Senat darauf verständigt, drei konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Modalitäten im Rechtsreferendariat umzusetzen.

 

Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Referendariats-Ausbildung in Hamburg genießt einen hervorragenden Ruf. Im Ländervergleich bildet Hamburg überproportional viele Referendarinnen und Referendare aus. Ihre Arbeit muss aber auch angemessen vergütet werden. Seit 2008 hat es keine Anhebung der Unterhaltsbeihilfe mehr gegeben und Hamburg liegt damit im Bundesvergleich an letzter Stelle. Hinzu kommt die nachteilige Entscheidung des ehemaligen CDU-Justizsenators Kusch, weder eine regelmäßige Anpassung sicher zu stellen noch Familienzuschläge weiter zu gewähren. Es war daher dringend erforderlich, die Unterhaltsbeihilfe an gestiegene Lebenshaltungskosten anzupassen und für die Zukunft wieder regelmäßige Anpassungen rechtlich abzusichern.“ so Tabbert.

 

„Darüber hinaus ist es uns aber auch wichtig, Referendarinnen und Referendare in Lebenssituationen mit besonderen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen zu unterstützen. Dabei denken wir vor allem an unterhaltspflichtige Referendarinnen und Referendare, für die wir wieder einen Kinderzuschlag einführen“, so Tabbert weiter.

 

„Bei der Finanzierung war uns wichtig, dass dies ohne Streichung von Referendarstellen auskommt, damit die qualitativ hochwertige Ausbildung auch in Bezug auf die Ausbildungsquote hoch bleibt. Die Verbesserungen sollen nun schnell bei den Referendarinnen und Referendaren ankommen“, so Tabbert abschließend.