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Starke Staatsanwaltschaft: Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sind ein voller Erfolg

Dienstag, 16.10.2018

Der heute im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellte Senatsbericht zeigt, dass die von der rot-grünen Mehrheit in der Bürgerschaft im Haushaltsplan 2017/2018 beschlossene Stärkung der Staatsanwaltschaft in Kombination mit der auf Bundesebene vorgenommenen Gesetzesänderung zur Erleichterung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zu einer beträchtlichen Steigerung des in Hamburg eingezogenen rechtswidrig erlangten Vermögens geführt hat. So konnte die Summe des vorläufig eingezogenen Vermögens im Vergleich zu den Vorjahren um 900 Prozent von einer auf zehn Millionen Euro gesteigert werden.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die erfolgreiche Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität ist ein Kernanliegen solider Justizpolitik. Straftaten dürfen sich für Täterinnen und Täter nicht lohnen. Deshalb ist die möglichst umfassende Abschöpfung rechtswidrig erlangten Vermögens so wichtig. Es darf keine Anreize geben, mit rechtswidrig erlangtem Vermögen weitere Straftaten zu begehen. Außerdem müssen die Opfer von Wirtschaftskriminalität besonders geschützt werden und ihr Vermögen zurückerhalten. Mit den zehn zusätzlichen Stellen, die auf unseren Antrag hin im Haushaltsplan 2017/18 für diesen Zweck geschaffen wurden, haben wir wesentlich dazu beigetragen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft in den letzten zwei Jahren bei der Vermögensabschöpfung so immens erfolgreich war. Die Summen im Millionenbereich, die vorläufig sichergestellt werden konnten, sprechen für sich. Von dem erfolgreichen Einsatz unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegen Wirtschaftskriminalität profitiert auch die Staatskasse. Die Stellen für das zusätzliche Personal können nun im Haushaltsplan 2019/20 verstetigt werden. Die Planungen von Rot-Grün sind damit übererfüllt.“