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Stellenhebungen im Justizvollzug: "Sicherheitspolitik muss bei der Prävention von Verbrechen ansetzen"

Donnerstag, 18.10.2018

Der Hamburger Senat hat umfangreiche Stellenhebungen zugunsten des Justizvollzugs beschlossen, die bis 2021 mit über einer Million Euro gefördert werden. Die insgesamt 33 Stellenhebungen tragen den gestiegenen Anforderungen an den Justizvollzug Rechnung, die mit dem Inkrafttreten des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Das im August von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz sieht unter anderem ein flächendeckendes Übergangsmanagement für alle Haftanstalten in Hamburg vor und implementiert einen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Eingliederungsplans.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Sicherheitspolitik muss immer bei der Prävention von Verbrechen ansetzen. Mit dem Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz hat Hamburg diesen Grundsatz in Gesetzesform gegossen. Es ist gut, dass der Senat mit den Stellenhebungen die gestiegenen Anforderungen an den Justizvollzug in seinen Planungen berücksichtigt und die Umsetzung des Gesetzes auf ein stabiles Fundament stellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hamburger Gefängnissen tragen tagtäglich dazu bei, dass Hamburg eine sichere Großstadt ist und bleibt. Mit unserem durchdachten und bundesweit einzigartigen Resozialisierungsgesetz können wir die Hamburgerinnen und Hamburger zukünftig noch wirksamer vor Verbrechen schützen."