Zum Hauptinhalt springen

U-Untersuchungen: Nur Modellversuch statt umfassender Kinderschutz

Dienstag, 13.10.2009

Mit scharfer Kritik hat die Sprecherin der SPD-Fraktion für Familie, Kinder und Jugend, Carola Veit, auf die Ankündigung eines Modellversuchs zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen reagiert, der sich auf die U6 und U7 beschränkt: „Senator Wersich macht Hamburg zum Schlusslicht bei den U-Untersuchungen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat Landesgesetze zu allen Vorsorgeuntersuchungen – Wersich will Hamburg auf U6 und U7 beschränken. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund“. Veit warf Wersich zudem vor, wichtige Fakten wie die deutlich geringere – und weiter gesunkene - Teilnahme von Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zu ignorieren. Aber auch ganze Stadtteile wiesen alarmierende Zahlen auf: In 19 Stadtteilen Hamburgs nimmt etwa jedes vierte Kind nicht an den Untersuchungen teil; in weiteren 14 Stadteilen ist es sogar rund jedes dritte Kind. In neun dieser Stadtteile ist die Quote zwischen 2005 und 2009 sogar weiter zurückgegangen, darunter z.B. St. Georg, St. Pauli und Billstedt. Diese Zahlen habe der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion einräumen müssen (Drs. 19/2412). „Die Teilnahmequoten sind also auf keinen Fall zufriedenstellend, wie Senator Wersich das sagt“, so Veit.

 

Veit zeigte sich entsetzt, dass sich CDU, GAL und der von ihnen getragene Senat mit diesem Vorgehen „aus dem Konsens des Sonderausschusses ‚Vernachlässigte Kinder’ verabschiedet haben, sämtliche U-Untersuchungen verbindlicher zu machen“.

 

„Senator Wersichs Untätigkeit bedeutet konkret, dass auf Basis der 2008er Zahlen an der U4 über 600 mal Kinder und an der U5 rund 750 mal Kinder nicht teilgenommen haben.“ Veit erinnerte daran, dass auch die verstorbene Lara nicht an den vorgesehenen U-Untersuchungen teilgenommen hat. „Auch Lara hätte von Senator Wersichs Modellversuch nichts gehabt. Der Senator verweigert sich der Wirklichkeit.“

 

Veit kritisierte zudem die Abschaffung der Untersuchung in den Kindergärten gemäß des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes: „Eine absolut falsche Entscheidung mit der falschen Begründung einer angeblichen ‚Doppeluntersuchung’ – und das Ganze bevor der Modellversuch überhaupt angelaufen ist!“ Der Senat sei gar nicht auskunftsfähig, welche Kinder jeweils nach dem Kinderbetreuungsgesetz untersucht werden und welche nicht. Zudem sei die U7a bis zum dritten Geburtstag durchzuführen, während die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz im vierten Lebensjahr stattfinden soll, was eine Zeitgleichheit bzw. „Doppeluntersuchung“ ausschließt.