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U-Untersuchungen: Schwarz-Grün macht Hamburg zum Schlusslicht

Montag, 30.11.2009

In der Diskussion um verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion das Festhalten von Schwarz-Grün am einem Vorsorge-Modellversuch kritisiert, der sich auf die so genannten U6- und U7-Untersuchungen beschränkt: „CDU und GAL machen Hamburg damit zum Schlusslicht bei den U-Untersuchungen“, sagten die SPD-Abgeordneten Carola Veit und Thomas Böwer. Die Mehrzahl der Bundesländer habe bereits Landesgesetze zu allen Vorsorgeuntersuchungen. „CDU und GAL wollen verbindliche Untersuchungen nur für die U6 und die U7 – und auch nur als Modellversuch. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund“, sagte Veit und Böwer mit Hinweis auf die Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung. Im Gesundheitsausschuss wird morgen über den umstrittenen Gesetzentwurf des Senats zum Modellversuch abgestimmt (19/4331). Unterdessen wurde bekannt, dass der Senat bereits am 13. Oktober 2009 die vorgeschriebene Untersuchung aller Dreijährigen in den Kitas nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz faktisch abgeschafft hat - ohne dass bereits über den umstrittenen Gesetzentwurf abgestimmt wurde. Diese Abstimmung ist erst für die kommende Sitzung der Bürgerschaft angesetzt. Veit hierzu: „Der Senat veralbert die Bürgerschaft, CDU und GAL nehmen das hin. Beides ist inakzeptabel.“

 

Veit und Böwer warfen CDU und GAL zudem vor, beim Thema U-Untersuchungen wichtige Fakten zu ignorieren - wie die zurückgehende Teilnahme von Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Aber auch ganze Stadtteile wiesen alarmierende Zahlen auf: In 19 Stadtteilen Hamburgs nimmt etwa jedes vierte Kind nicht an den Untersuchungen teil; in weiteren 14 Stadteilen ist es sogar rund jedes dritte Kind. In neun dieser Stadtteile ist die Quote zwischen 2005 und 2009 sogar weiter zurückgegangen, darunter z. B. St. Georg, St. Pauli und Billstedt. Diese Zahlen habe der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion einräumen müssen (Drs. 19/2412). Auf Basis der 2008er Zahlen haben, so Veit, an der U4 über 600 mal Kinder nicht teilgenommen, an der U5 sogar rund 750 mal. „Diese Probleme werden mit dem schwarz-grünen Modellversuch nicht gelöst“, so Veit.

 

Enttäuscht zeigte sich Veit darüber, dass sich CDU, GAL und der von ihnen getragene Senat mit dem geplanten Vorgehen „aus dem Konsens des Sonderausschusses ‚Vernachlässigte Kinder’ verabschiedet haben, sämtliche U-Untersuchungen verbindlicher zu machen – und nicht allein U6 und U7“. Veit erinnerte daran, dass auch die verstorbene Lara nicht an den vorgesehenen U-Untersuchungen teilgenommen hat. „Auch Lara hätte von Senator Wersichs Modellversuch nichts gehabt. Sein Vorgehen ist nicht konsequent.“

 

Veit und Böwer kritisierten zudem dass der Senat die Untersuchungen von Kindern in den Kindergärten abgeschafft hat – obwohl sie im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz festgeschrieben sind: „Das ist eine falsche Entscheidung mit der falschen Begründung einer angeblichen ‚Doppeluntersuchung’ – und das Ganze wird beschlossen, bevor der ohnehin umstrittene Modellversuch überhaupt angelaufen ist“, sagte Veit. Der Senat sei nicht auskunftsfähig, welche Kinder jeweils nach dem Kinderbetreuungsgesetz untersucht werden und welche nicht. Zudem sei die U7a bis zum dritten Geburtstag durchzuführen, während die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz im vierten Lebensjahr stattfinden soll, was eine Zeitgleichheit bzw. „Doppeluntersuchung“ ausschließt.

 

 

FRISTEN DER U-UNTERSUCHUNGEN:

 

U1 - am ersten Lebenstag

U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

U3 - in der 4. bis 6. Lebenswoche

U4 - im 3. bis 4. Lebensmonat

U5 - im 6. bis 7. Lebensmonat

U6 - im 10. bis 12. Lebensmonat

U7 - im 21. bis 24. Lebensmonat

U8 - im Alter von 3 1/2 bis 4 Jahren

U9 - fünftes bis sechstes Lebensjahr