Zum Hauptinhalt springen

Veit: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Freitag, 20.11.2009

Zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hat die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, CDU und GAL zur Aufgabe ihrer Blockade gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aufgefordert. „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, und die Vorbehalte der Kinderrechtskonvention gegenüber gehören zurückgenommen. Es ist bedauerlich, dass CDU und GAL in Hamburg hier nicht mitziehen“, sagte Veit. Die ablehnende Haltung von Schwarz-Grün sei weder politisch noch rechtlich nachvollziehbar. Die Hamburger Regierungsfraktionen hatten in der Bürgerschaft zuletzt einen SPD-Antrag abgelehnt, der eine entsprechende Bundesratsinitiative gefordert hatte (Drs. 19/1469).

 

Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu. Die Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland aber nur eingeschränkt, da die damalige schwarz-gelbe Koalition im Jahr 1992 eine Vorbehaltserklärung abgegeben hat. Diese betrifft die Rechte von Flüchtlingskindern. Die SPD fordert seit Langem, dass Kinderrechte in Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.

 

„Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt“, sagte Veit. Es gehe darum, alle Politikfelder stärker daran zu orientieren, dass Kinder besser gefördert, die Rahmenbedingungen ihrer Entfaltung besser gesichert und sie von Vernachlässigung und Gewalt besser geschützt werden.

 

„Deshalb soll eine klarstellende Regelung im Grundgesetz Staat und Gesellschaft auf die Berücksichtigung der Belange unserer Kinder in allen Lebensbereichen verpflichten. Kinder haben einen Schutz- und Förderanspruch gegenüber dem Staat“, so Veit.

 

Rechtlich und politisch bedeute dies, dass die Interessen der nachwachsenden Generation gestärkt werden; die Begründung und Durchsetzung konkreter Verbesserungen erhält einen verbindlichen verfassungsrechtlichen Bezug. Wo Eltern und Erzieher versagen, sei der Staat für das Kindeswohl verantwortlich. „Dabei stellen Kinderrechte Erziehungsrecht und – pflicht der Eltern nicht in Frage. Andererseits ist nur mit eigenem Rechtsstatus des Kindes wirklich sichergestellt, dass sich die Kinder im Konfliktfalle gegen das grundgesetzlich geschützte elterliche Erziehungsrecht durchsetzen können“, betonte Veit.