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Verfassungsgericht setzt der Ausweitung von Volksentscheiden Grenzen

Donnerstag, 13.10.2016

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion begrüßt das heutige Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts, mit dem das Volksbegehren "Rettet den Volksbegehren" gestoppt wurde. "Das Verfassungsgericht hat der Ausweitung der direkten Demokratie in unserer Stadt klare Grenzen gesetzt. Das war richtig und notwendig. Insbesondere die von der Initiative gewollte Absenkung der Mindestzustimmung beim Volksentscheid auf weit unter 20 Prozent hätte die demokratische Legitimation solcher Verfahren in Zweifel gezogen. Die Volksinitiative hätte die Gewichte in unserem Stadtstaat sehr zu Ungunsten der direkt gewählten Volksvertreter verschoben – dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben. Zum heutigen 70. Jahrestag der ersten freien Wahlen in Hamburg nach dem Krieg ist das Urteil für die parlamentarische Demokratie in dieser Stadt und in diesem Land eine gute Nachricht in durchaus unruhigen Zeiten", erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Gleichzeitig stellte Dressel klar, dass Volksentscheide weiterhin eine wichtige Ergänzung der repräsentativen Demokratie seien und bleiben sollten. "Bei Volksentscheiden ist vieles auch im Konsens mit 'Mehr Demokratie' erreicht worden, zum Beispiel mehr Rechtssicherheit im Verfahren. Daran sollten wir anknüpfen und nicht mit direkt-demokratischen Maximalforderungen agieren. Gerade in bewegten Zeiten muss es uns gelingen, die Gesellschaft demokratisch zusammenzuführen und Gegensätze zwischen direkter und parlamentarischer Demokratie nicht noch zu vertiefen."