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Verfassungsschutzbericht zum AfD-„Flügel“: „Das rechtsextremistische Potential ist nicht überraschend“

Freitag, 18.12.2020

Der Hamburger Verfassungsschutz hat heute bekannt gegeben, dass 40 Personen im Umfeld der Hamburger AfD dem als extremistisch eingestuften sogenannten „Flügel“ zuzuordnen sind. Im Vergleich zur letzten Untersuchung des Verfassungsschutzes hat sich das extremistische Potential in der Hamburger AfD damit vervierfacht. Die Bürgerschaftsfraktion der AfD beschäftigt laut Verfassungsschutz zwei Anhänger der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“. Einem weiteren Mitarbeiter konnte in der Vergangenheit eine Nähe zur NPD nachgewiesen werden.

 

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Verfassungsschutz blickt mit seinem neuen Bericht hinter eine schlecht verputzte Fassade. Die AfD hat sich in den letzten Wochen und Monaten krampfhaft um einen Anstrich der Rechtschaffenheit bemüht – zuletzt mit ihrer sogenannten ‚Hamburger Erklärung‘. Dabei ist dem aufmerksamen Beobachter aber nicht entgangen, dass die AfD seit der Bürgerschaftswahl noch einmal deutlich nach rechts gerückt ist und jede Gelegenheit wahrnimmt, um Parlamentsabläufe zu behindern und die Demokratie verächtlich zu machen. Insofern ist die Erkenntnis über das hohe rechtsextremistische Potential der Partei nicht überraschend. Es hat System, dass die AfD Menschen ein Dach bietet, die durch Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Demokratieverachtung aufgefallen sind. Dass eine Fraktion mit sechs Abgeordneten allein drei Mitarbeiter beschäftigt, die erwiesenermaßen extremistischen Organisationen zugerechnet werden können, ist nicht Zufall sondern Absicht. Der Partei-Austritt des Abgeordneten Ehlebracht Anfang Dezember zeigt, dass die radikalen Kräfte auch in der Hamburger AfD nun endgültig den Kurs bestimmen. Der Etiketten-Schwindel einer Selbstauflösung des sogenannten ‚Flügels‘ ist fehlgeschlagen, alle handelnden Personen sind weiter aktiv. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Partei in Gänze ein Fall für den Verfassungsschutz ist.“