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Vielfalt fördern – Benachteiligungen abbauen

Sonntag, 03.02.2013

Hamburg hat in den letzten Jahren bereits große Fortschritte gemacht auf dem Weg zur interkulturellen Öffnung und dem Abbau von Benachteiligungen. Auch das neue Integrationskonzept des Senates wird wegweisend für die Bemühungen Hamburgs stehen, Diskriminierung entgegenzuwirken und die Potenziale der Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund noch mehr als bisher in die Gesellschaft miteinzubeziehen. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion legt in einem Antrag für die nächste Bürgerschaft nun einen Maßnahmenkatalog vor, mit dem für die Charta der Vielfalt und konkrete Maßnahmen zum Abbau von bestehenden Benachteiligungen geworben wird. Dabei geht es um rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgen. Die Maßnahmen reichen von der interkulturellen Öffnung bis hin zu anonymen Bewerbungsverfahren.

 

Kazim Abaci, Fachsprecher Integration der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Alltagsrassismus und Diskriminierung dürfen in Hamburg keinen Raum haben. In einer pluralistischen und freien Gesellschaft muss Jede und Jeder ohne Angst verschieden sein können." Abaci weiter: "Es ist sinnvoll, dazu in einem klar definierten Pilotprojekt auch die Anwendung anonymisierter Bewerbungsverfahren zu erproben."

 

Ksenija Bekeris, Fachsprecherin Soziales der SPD-Bürgerschaftsfraktion ergänzt: "Hamburg hat im vergangenen Jahr am 2. Juni ein beeindruckendes Signal für Vielfalt und Toleranz gesetzt. Es gilt jetzt, die Bemühungen zum Abbau von Benachteiligungen mit dem Engagement gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus zu verbinden, sichtbarer zu machen und auch die Privatwirtschaft verstärkt als Partner für eine offensive Strategie bei der Förderung von Vielfalt zu gewinnen. Dafür setzen wir uns mit unserer Initiative ein."

 

Hintergrund:

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit dem Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht übertragen wurden. Das AGG stellt klar, dass rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgen, im Arbeits- und Zivilrecht Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz nach sich ziehen. Ziel des Gesetzes ist es, solche Diskriminierungen zu verhindern und zu beseitigen. Beratung auch in Einzelfällen bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Hamburg ist der "Koalition gegen Diskriminierung" im Rahmen der Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes beigetreten. Die Charta der Vielfalt ist ein Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Förderung der Vielfalt und zum Abbau von Benachteiligungen. Bereits heute haben einige Hamburger Unternehmen die Charta der Vielfalt unterzeichnet. In Zukunft sollen es mehr werden.

 

www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

www.charta-der-vielfalt.de