Zum Hauptinhalt springen

Volksbegehren rechtswidrig: „Hamburg behält seine Handlungsfähigkeit“

Freitag, 08.12.2023

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute die Rechtswidrigkeit des Volksbegehrens „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ festgestellt. Das Gericht verwies darauf, dass der Gegenstand der Volksinitiative nicht mit Bundesrecht vereinbar sei.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist gut, dass es mit der heutigen Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichtes Klarheit gibt. Das Gericht stützt mit seinem Urteil die Einschätzung, dass die Volksinitiative gegen höherrangiges Recht verstößt und mit verpflichtenden Abwägungen in der Bauleitplanung nicht vereinbar gewesen wäre. Hamburg behält damit weiterhin seine Handlungsfähigkeit im Sinne einer mit dem NABU 2019 vereinbarten nachhaltigen Stadtentwicklung. Der mit dem NABU verhandelte Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ist eine umfassende und bundesweit einmalige Vereinbarung: Sie ermöglicht nicht nur die Förderung und den Erhalt von Hamburgs Stadtgrün, sondern zugleich auch eine soziale und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Stadt.“

Hintergrund: Das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ hatte sich dafür eingesetzt, die Ausweisung neuer Baugebiete auf größeren Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg generell auszuschließen. Das Gericht hat nun festgestellt, dass dies unvereinbar mit höherrangigem Recht ist, denn es müsse bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange stattfinden.