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Vorsorgeuntersuchungen und "Frühe Hilfen" – Starker Einsatz für Kinderschutz und -gesundheit

Dienstag, 28.01.2014

Nach der bereits erfolgten zweijährigen Erprobung des verbindlichen Einladungswesens zu den Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7 kann nunmehr eine Verstetigung dieser Maßnahme und eine Verknüpfung mit dem System der "Frühen Hilfen" für Schwangere und Eltern erfolgen. Der Senat hat heute die dafür erforderliche Gesetzesänderung vorgelegt. Die SPD-Fraktion hatte in einem Antrag (Drs. 20/6170) zum Haushalt 2013/2014 die notwendigen Ressourcen im Umfang von 15 Personalstellen sowie 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung der Bürgerschaft.

 

Dazu Martin Schäfer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Durch die 'Frühen Hilfen' – wie zum Beispiel den Einsatz von so genannten Babylotsen – erhalten Familien schon von Beginn an Unterstützung für ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder. Vorsorgeuntersuchungen dienen dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen, gleichzeitig können sie auch dazu beitragen, mögliche Anzeichen für Misshandlungen festzustellen. Mit dem heutigen Beschluss setzt der Senat ein weiteres Vorhaben aus seinem Regierungsprogramm konsequent fort und setzt ein Zeichen für den Schutz von Kindern und die Förderung ihres gesunden Aufwachsens."