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Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Mittwoch, 18.06.2014

In der heutigen Bürgerschaftsdebatte zum neuen Hochschulrecht erklärt Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher Wissenschaft der SPD-Fraktion: "Wir bringen heute eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Hochschulpolitik auf den Weg. Demokratische Strukturen werden gestärkt, die Partizipation der Hochschulmitglieder an hochschulinternen Entscheidungsprozessen verbessert, die Verantwortlichkeiten in der Hochschule klar zugeordnet, die politische Verantwortung für die Hochschulen sichergestellt, die Handlungsfähigkeit der Fakultäten in Lehre und Forschung verbessert und die Entscheidungsverfahren effizient gestaltet. Damit wird der vorliegende Entwurf dem Ziel gerecht, mehr demokratische Mitbestimmung in den Gremien zu erreichen und steht insgesamt für eine moderne Wissenschaftspolitik."

 

Der jetzigen Vorlage war ein umfassender Beratungsprozess vorausgegangen, sowohl in der Phase des gesetzlichen Beteiligungsverfahrens durch den Senat als auch während der parlamentarischen Beratungen in der Bürgerschaft. Kühn: "Im Ergebnis haben Ausgewogenheit und das Gesamtinteresse aller Akteure eindeutig Vorrang vor Partikularinteressen bekommen. Das begrüßen wir ausdrücklich."

 

Im Zuge der Beratungen hatte die SPD-Fraktion unter anderem Vorschläge für die Exmatrikulationsregelungen eingebracht, die sich im Gesetzentwurf wiederfinden. Danach werden die neuen Regelungen auf bereits immatrikulierte Personen erst zum Wintersemester 2015/2016 angewendet, um individuelle Härten zu vermeiden. Kühn: "Damit wird ein sachgerechter Übergang gewährleistet und sichergestellt, dass sich sowohl die betroffenen Personen als auch die Hochschulverwaltungen auf die neue Regelung einstellen können. Das neue Hochschulgesetz regelt erstmals verbindlich und rechtssicher die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation. Die Hochschulen werden gleichzeitig gesetzlich dazu verpflichtet, die Gründe für Studienabbrüche systematisch zu ermitteln und ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Studierenden nachzukommen."

 

Mit ihrem heute vorgelegten Zusatzantrag greift die SPD-Fraktion auch die Problematik Bachelor-Master-Übergang im Lehramtsstudium auf. Kühn: "Es ist unser Ziel, dass auch 2014 und in den folgenden Jahren alle qualifizierten Hamburger Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Lehramtsstudiengänge einen Masterplatz erhalten können. Deswegen unterstützen wir die in der Kultusministerkonferenz grundsätzlich verabredete Mobilität im Studium sowie die Kapazitätsanpassungen bei Bachelor- und Masterstudienplätzen. Sollte es bis Jahresende aber nicht gelungen sein, die bundesweite Mobilität in den lehramtsbezogenen Bachelor-Master-Studiengängen im erforderlichen Maße zu verbessern, sprechen wir uns für die Einführung einer geeigneten Experimentierklausel für das Lehramtsstudium aus."