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Wiedereinführung der Heilfürsorge einstimmig beschlossen

Donnerstag, 27.03.2014

Die Bürgerschaft hat gestern einstimmig die Wiedereinführung der Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Vollzugspolizei und des Einsatzdienstes der Feuerwehr beschlossen. Die neuen gesetzlichen Regelungen treten ab 1. Oktober 2014 in Kraft. "Ich freue mich, dass unsere Initiative auch von allen anderen Fraktionen der Bürgerschaft mitgetragen wurde. Das ist ein starkes Signal in Richtung der Beschäftigten bei Polizei und Feuerwehr. Sie verdienen unsere Unterstützung nicht nur in Worten, sondern in konkreten Taten. Dass wir trotz Schuldenbremse hier eine ganz wichtige Sozialleistung wieder einführen, unterstreicht die besondere Wertschätzung", so Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

 

Mit der Wiedereinführung der Heilfürsorge werden künftig nicht nur viele insbesondere jüngere Beamtinnen und Beamte von Polizei und Feuerwehr deutlich spürbar finanziell entlastet, es wird zugleich auch ein Wettbewerbsnachteil in der Nachwuchsgewinnung gegenüber anderen Bundesländern beseitigt. Münster: "Es war ein großer Fehler des damaligen CDU-Senats, die Heilfürsorge für alle seit dem 1. Januar 2005 eingestellten Beamtinnen und Beamten von Polizei und Feuerwehr abzuschaffen. Gut, dass wir das jetzt korrigiert haben."

 

Hintergrund: 2004 hatte der damalige CDU-Senat die Abschaffung der Heilfürsorge beschlossen. In der Konsequenz daraus wurden viele jüngere Einsatzkräfte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen gegenüber ihren noch heilfürsorgeberechtigten Kolleginnen und Kollegen um rund 150-200 Euro monatlich belastet, da sie sich zusätzlich privat versichern mussten.