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Wohnen in Hamburg: Verfassungsrang für soziale Wohnungs- und Bodenpolitik

Mittwoch, 29.03.2023

Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt in ihrer heutigen Sitzung in erster Lesung über die Verankerung einer sozialen Wohnungs- und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik in der Hamburgischen Verfassung ab. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen ist Teil der Vereinbarung der Regierungsfraktionen mit den Volksinitiativen „Boden & Miete“ und knüpft zugleich an die bisherige soziale Hamburger Wohnungs- und Bodenpolitik der letzten Jahre an. Mit Annahme des 21. Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in zweiter und finaler Lesung am 13. April kommt ein über zweijähriger Beratungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Für alle Menschen ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, bleibt die entscheidende soziale Herausforderung in den Großstädten und Metropolen Europas. Der von uns eingeschlagene Weg, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, sowie die Entscheidung für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik werden jetzt auch verfassungsrechtlich abgesichert. Zugleich werden deutlich mehr Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Im Bereich der Wohnungsversorgung wird die Stadt künftig verfassungsrechtliche Verantwortung übernehmen und durch Innenentwicklung und mit Ausweisung neuer Flächen aktiv ausreichend bezahlbaren Wohnraum inklusive sozialer und gewerblicher Infrastruktur schaffen. Das ist ein klares Bekenntnis für bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in unserer Stadt.

Im Bereich der Bodenpolitik ist die Verfassungsänderung für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik eine konsequente Fortsetzung der 2019 getroffenen Grundsatzentscheidung, städtische Flächen für Wohnen grundsätzlich nur noch in Erbpacht zu vergeben. In größeren Stadtentwicklungsgebieten bleiben in Einzelfällen auch weiterhin Grundstücksverkäufe möglich. Durch die Privatisierungsbremse wird sich der Anteil städtischer Flächen in den nächsten Jahren erhöhen. Hamburg bleibt damit im Bereich der Stadtentwicklung langfristig handlungsfähig und kann der Spekulation mit Grund und Boden entgegenwirken. Eine umfangreiche Expertenanhörung hat die rechtliche Zulässigkeit und das Ziel der beiden Verfassungsänderungen gestützt. Die Kritik der Wohnungswirtschaft haben wir berücksichtigt und sind weiterhin im intensiven Dialog. Senat und Bürgerschaft werden Altfälle des Erbbaurechts im Sinne der Mieter:innen lösen. Die Erbbaurechtskonditionen sind mittlerweile noch einmal deutlich verbessert worden. Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus wurden – entgegen der allgemein steigenden Zinsen – die Kreditkonditionen von Seiten der Stadt noch einmal deutlich vergünstigt und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet. Damit stärkt Hamburg den sozialen Wohnungsbau erneut deutlich. Wir sind uns der herausfordernden Lage im Wohnungsbau sehr bewusst und setzen gerade auch deshalb weiter auf die erfolgreiche Arbeit im Bündnis für das Wohnen mit allen Beteiligten.“

Hintergrund

Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen ist Teil der Vereinbarung der Regierungsfraktionen mit den Volkinitiativen „Boden & Miete“. Die beabsichtigte Verfassungsänderung wurde am 26. Januar und 2. März von den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft im Rahmen einer umfassenden Experten- sowie Senatsanhörung im Verfassungs- und Bezirksausschuss abschließend beraten. Der erste Teil der Vereinbarung mit den Volksinitiativen „Boden und Miete“, der vorsah, ein neues Wohnungsbausegment von rund 1.000 Wohnungen pro Jahr mit 100-jährigen Mietpreisbindungen zu schaffen, wurde bereits im Herbst von der Bürgerschaft verabschiedet.