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Zulässigkeit von Kitas in reinen Wohngebieten wird endlich verbessert

Freitag, 03.07.2009

Die SPD-Kitaexpertin Carola Veit hat eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, mit der die Bundesregierung auffordert wird, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten zu verbessern. „Kindergärten und Kitas kommen in unserem Land eine hohe Bedeutung zu. Wenn wir Ernst machen wollen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, müssen in Zukunft die Einrichtungen für Kinder weiter gefördert werden. Dazu gehört auch, dass in reinen Wohngebieten Kitas betrieben werden können", sagte Veit.

 

Hamburg habe seit Jahren Probleme damit, dass Nachbarn keine Kitas in Wohngebieten dulden und erfolgreich dagegen klagten. Für Abhilfe habe der Senat entgegen seiner Ankündigungen nicht gesorgt. Das gelte für die CDU-Alleinregierung wie für die schwarz-grüne Senatskoalition.

 

Mit dem SPD-Antrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, entsprechend der tatsächlichen und rechtlichen Situation die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten effizient zu verbessern. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden.

 

"Der von der SPD initiierte Antrag greift auf, was die Hamburger SPD im vergangenen Sommer im Zuge der Auseinandersetzungen um die Kita in der Reventlowstraße gefordert hatte: Nur eine Änderung der Baunutzungsverordnung, die ja Bundesrecht ist, kann wenigstens für die Zukunft sicher Abhilfe schaffen. Kitas müssen endlich auch in reinen Wohngebieten regelhaft zulässig sein. Wenn Bundesminister Wolfgang Tiefensee dies jetzt umsetzt, ist das hervorragend. Der erste Schritt ist getan – ein guter Tag für alle Kinder und ihre Eltern. Auch in Hamburg wird sich durch den Antrag des Deutschen Bundestages die wohnortnahe Betreuung des Nachwuchses nachhaltig verbessern“, sagte Veit.