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PUA Cum-Ex: „Unterm Strich hat Hamburg ein Plus in der Staatskasse“

Samstag, 30.04.2022

In der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank wurde Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel am 29. April als Zeuge befragt. In der mehr als sechs Stunden andauernden Anhörung wurde erneut deutlich, dass es weiterhin keine Anhaltspunkte für eine politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren gibt. Vielmehr erklärte Dressel, dass die Behörde bereits unter der Leitung des ehemaligen Finanzsenators und heutigen Bürgermeisters Peter Tschentscher alle Hebel in Bewegung setzte, um das von der Warburg Bank in illegalen Cum-Ex-Geschäften dem Staat entzogene Geld zurückzuholen.

 

Dazu Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion Hamburg im PUA Cum-Ex: „Es ist dem umsichtigen Vorgehen der Finanzbehörde zu verdanken, dass der Stadt Hamburg bis heute kein finanzieller Schaden aus den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank entstanden ist. Die Vorwürfe der Opposition, es habe eine politische Einflussnahme gegeben, sind lange widerlegt. Die Ausführungen des Finanzsenators haben transparent und nachvollziehbar dargelegt, dass die Steuerverwaltung selbst und eigenständig auf Grundlage der damals bekannten Beweise ihre Entscheidung getroffen hat. Wichtig ist, dass die Steuerverwaltung Recht behalten und durch hartnäckige, sorgfältige Arbeit letztlich die Steuern inklusive Zinsen für den Hamburger Haushalt zurückgeholt hat. Unterm Strich hat Hamburg somit nicht nur kein Geld verloren, sondern durch Strafzinsen auch ein Plus in der Staatskasse.“

 

Hintergrund

 

Finanzsenator Dressel erklärte in seinen Ausführungen, die Entscheidung, die Steuern im Jahr 2016 zunächst nicht zurückzufordern, sei angesichts des damaligen Kenntnisstands nachvollziehbar gewesen. Dies entspricht auch der Aussage des Kölner Oberstaatsanwalts, Alexander Fuchs, der in den entscheidenden Jahren 2016/2017 die Ermittlungen gegen die Warburg Bank geleitet hat. Er hatte am 4. März 2022 vor dem PUA gesagt, dass Ende 2017, als er die Ermittlungen im Warburg-Fall an die heute zuständige Staatsanwältin Anne Brorhilker abgegeben hat, noch keine ausreichenden Beweismittel vorgelegen haben, um die Cum-Ex-Geschäfte zu verfolgen. Daher sei Alexander Fuchs mit der damaligen Entscheidung der Steuerverwaltung „absolut d’accord“ gewesen.

 

Erst durch die Aussagen von Kronzeugen zu Details der Cum-Ex-Konstruktionen und erste strafrechtliche Verurteilungen von Bänkern wegen Cum-Ex-Geschäften besteht mittlerweile die erforderliche Rechtsklarheit. Mittlerweile musste die Warburg Bank auch die wegen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht einbehaltenen 176 Millionen Euro an die Stadt Hamburg zurückzahlen. Im Zuge dieser Rückzahlung wurden Hinterziehungszinsen fällig, die die Warburg Bank zusätzlich an die Stadt Hamburg zahlen muss. Die Steuersumme von 176 Millionen Euro ist dabei mit dem bisher üblichen Zinssatz im Steuerrecht von 6 Prozent p.a. zu verzinsen. Der Stadt ist damit nicht nur kein Schaden entstanden, vielmehr hat die Warburg-Bank der Stadt Hamburg zusätzlich noch einen hohen zweistelligen Millionenbetrag als Hinterziehungszinsen zu entrichten.

 

Klargestellt werden konnte zudem, dass es im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen auch keinen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder Erlass von Steuern gegeben hat. Dies hat Finanzsenator Dressel noch einmal umfassend auf Nachfrage der Abgeordneten und unter Vorhaltung sehr detaillierter E-Mail-Kommunikation aus der Finanzverwaltung dargestellt.