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1500 zusätzliche Plätze für Wohnungslose

Freitag, 08.06.2018

Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag einen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) vereinbart. Der Senat hat daraufhin zum Jahreswechsel 2016/2017 angekündigt, zusätzlich zu den rund 3.000 bereits bestehenden Plätzen für Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, im Rahmen des Kapazitätsausbaus rund 1.500 zusätzliche Plätze für diese Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Anzahl untergebrachter Wohnungsloser um 50% erhöht.

Der Ausbau müsste inzwischen abgeschlossen sein.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Plätze in der öffentlich rechtlichen Unterbringung waren zu Jahresbeginn 2017 mit Wohnungslosen belegt? Wie viele zu Jahresbeginn 2018?

 

2. Wo bzw. wie wurden diese Plätze neu belegt?

 

3. Wie viele der seit dem Stichtag 31.12.2016 in der öffentlich rechtlichen Unterbringung neu geschaffenen Plätze sind barrierefrei bzw. barrierearm?

 

4. Wie viele wohnungslose Personen sind seit dem Stichtag 31.12.2016 insgesamt neu in der örU untergebracht worden?

 

5. Was wissen die Fachstellen für Wohnungsnotfälle über die vorherige Wohnsituation der Menschen, die neu in die öffentlich rechtliche Unterbringung aufgenommen wurden? Wie viele Menschen, denen die neuen Plätze zugeteilt wurden, wurde jeweils folgender Grund erfasst:

a. Geburt

b. Wiederaufnahme

c. Wohnungsverlust in HH

d. Zuzug von außerhalb Hamburgs

e. Sonstige Gründe

 

6. Wie viele wohnungslose Personen haben die öffentlich rechtliche Unterbringung seit dem 31.12.2016 verlassen und was weiß der Senat über ihren Verbleib?