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Ausweitung und Verstetigung der „Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe“

Donnerstag, 12.09.2019

Im Oktober 2015 hat im Bezirksamt Hamburg-Mitte als Pilotprojekt in Kooperation mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eine Ombudsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Ombudsstelle ist die Bearbeitung und, wenn möglich, Klärung von Anliegen, Problemen und Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe.

Zu dieser Ombudsstelle gab es eine Wissenschaftliche Begleitung der Implementation einer Ombudsstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte durch die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie, erstellt im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung der BASFI. Der Abschlussbericht aus dem Juli 2018 ist öffentlich zugänglich.

Auch die Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ hat sich mit dem Thema „Ombudsstelle“ befasst und hierzu – in Kenntnis des o.g. Abschlussberichtes der Evangelischen Hochschule – Empfehlungen ausgesprochen (vgl. Drs. 21/16000). Zudem hat der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Bürgerschaft „Erfahrungen mit der Ombudsstelle in Hamburg-Mitte“ zum Thema gemacht (Selbstbefassung; vgl. Protokoll des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses 21/25 vom 23.01.2018).

Alle Berichte und Beratungen sprechen für die Ausweitung und Verstetigung der „Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe“. Im Rahmen der Begleitforschung durch die Evangelische Hochschule war u. a. deutlich geworden, dass etliche Anliegen auch aus den anderen Hamburger Bezirken bei der Ombudsstelle in Hamburg-Mitte ankamen. Weisungsfreiheit der Ombudsstelle selbst sowie Niedrigschwelligkeit für Rat- und Hilfesuchende sind Empfehlungen sowohl der Evangelischen Hochschule als auch der Enquete-Kommission.

Für ein Konzept zur Ausweitung und Verstetigung der „Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe“ sind demnach einige Anforderungen zu beachten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. ein Ombuds-Konzept für die Kinder- und Jugendhilfe für ganz Hamburg vorzulegen, das Kindern, Jugendlichen, Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie Pflegepersonen ermöglicht, ihre Anliegen und Beschwerden von unabhängigen Fachleuten klären zu lassen. Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

a. Die Ombudspersonen arbeiten weisungsfrei.

b. Eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Verwaltungs- und Fachkräften soll die Ombudspersonen wirksam unterstützen.

c. Zur Stärkung der Bekanntheit der Ombudsstellen soll es eine an Zielgruppen orientierte Öffentlichkeitsarbeit geben, die auch Kinder und Jugendliche adressiert und die Kinderrechte stärker ins Bewusstsein von Fachkräften und Öffentlichkeit rückt.

d. Niedrigschwelligkeit für die Rat- und Hilfesuchenden soll ein klares Zugangs-Merkmal der Ombudsstellen sein – worauf schon in der Öffentlichkeitsarbeit zu achten ist.

e. Möglichkeiten der Rechtsberatung in der Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) als öffentliche Rechtsberatung sollen geprüft werden.

2. die Finanzierung hierfür sicherzustellen.

 

3. der Bürgerschaft bis zum Jahresende 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion