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Betriebsnachfolge in der Agrarwirtschaft

Mittwoch, 29.01.2020

Neben landwirtschaftlichen Betrieben sind alle Sparten des Gartenbaus (Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschulen und Obstbau) in Hamburg vertreten. Landwirtschaft und Gartenbau sind in Hamburg geprägt von großer Vielfalt und von im Bundesvergleich geringen Betriebsgrößen. In den letzten Jahren reduzierte sich infolge des Strukturwandels einhergehend mit in vielen Fällen mangelnden Perspektiven zur Betriebsübernahme durch die nachfolgende Generation die Anzahl der Betriebe in der Hamburger Agrarwirtschaft.

Auch wenn es in der gesamten Agrarwirtschaft zunehmend Schwierigkeiten bei der Hofnachfolge gibt, kommt diesem Problemfeld insbesondere in dem für Hamburg bedeutsamen Zierpflanzenbau – und dort im Bereich der Schnittblumenbetriebe – eine große Bedeutung zu. Dort finden immer weniger Betriebsübernahmen statt.

Die Rahmenbedingungen für die Hamburger Agrarwirtschaft haben sich erheblich verändert bzw. verschärft. Neben der starken Flächenkonkurrenz in Hamburg sind die Gesetze, Verordnungen auf Bundes- und europäischer Ebene im Sinne des Umwelt- bzw. Naturschutzes und des Tierwohls zurecht stringenter formuliert worden. Aber auch das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und die gesellschaftlichen Anforderungen haben sich sehr verändert. Möglichst sollen die Lebensmittel aus Ökolandbau bzw. tierwohlgerechter Haltung stammen. Außerdem müssen die Agrarprodukte preiswert sein.

Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass insbesondere kleinere Familienbetriebe in der Agrarwirtschaft immer größere Schwierigkeiten haben, die Betriebsnachfolge und den Betriebserhalt zu regeln, eine Betriebsübernahme bzw. ein Verbleib in der Agrarwirtschaft erscheint für junge Menschen nicht mehr sinnvoll bzw. erstrebenswert. Das seit 1992 vorhandene Angebot zur Unterstützung der Hofübergabe durch die sozioökonomische Beratung der Landwirtschaftskammer Hamburg nach § 19 (2) des Landwirtschaftskammergesetzes reicht in der vorliegenden Form nicht aus, um den mangelnden Perspektiven zur Betriebsübernahme im erforderlichen Umfang entgegenzuwirken.

Aus diesem Grund ist es an der Zeit, neue innovative Ansätze zur Verbesserung der Hofnachfolgeperspektiven für die hamburgischen Betriebe im urbanen Raum zu erarbeiten. Im Agrarpolitischen Konzept 2025 (Drs. 21/18512, S. 19) wird folgerichtig ein Schwerpunkt auf die Problematik der ungeklärten Hofnachfolgen gelegt. Dabei sollen auch außerbetriebliche Nachfolgemodelle und innovative Unternehmermodelle speziell für diese eher kleinstrukturierten Betriebseinheiten stärker als bisher berücksichtigt werden. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die bundesweit einzigartige Vielfalt der Anbaukulturen – z. B. im Schnittblumenanbau – größtmöglich zu erhalten. Weiter ist darüber nachzudenken, ob die bisherigen einzelbetrieblichen Strukturen sich nicht in anderen Kooperations- oder Gesellschaftsformen, wie z. B. Genossenschaften, zusammenfassen lassen können. Spartenspezifische zukunftsfähige Konzepte zu Alternativen bei der Betriebsübernahme sind zu erarbeiten und Vortragsreihen zur Betriebsübernahmesituation sind zu konzipieren und umzusetzen. Hier ist die Vorarbeit der durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) initiierten „Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgartenbau“ zu berücksichtigen. Zudem kann auf die Arbeit der Landwirtschaftskammer und der dortigen sozioökonomischen Beratung aufgebaut werden. Hierbei soll auch eine Rolle spielen, ob es besondere Hürden für Frauen gibt, und wie sich diese ausräumen lassen, um eine Betriebsübernahme zu erleichtern. Die Einrichtung einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe „Hofübergabe“ durch die BWVI in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer, um neue Ansätze zur Verbesserung der Perspektiven der Hofnachfolge zu erarbeiten, wird unterstützt.

Damit soll das Ziel erfolgt werden, dass Hamburg auch in Zukunft über eine funktionierende und vielfältige Agrarwirtschaft auf der Basis von Kleinen und Mittleren Betrieben – d.h. Familienbetriebe oder alternative Strukturen (zum Beispiel Solidarische Landwirtschaft) – verfügt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. entsprechend dem Agrarpolitischen Konzept 2025 gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Hamburg neue innovative Ansätze zur Verbesserung der Perspektiven der Hofnachfolge in Hamburg bei größtmöglichem Erhalt der Vielfalt der Kulturen zu erarbeiten,

2. zu prüfen, ob und welche besonderen Hürden es für Frauen gibt und welcher Maßnahmen es ggf. bedarf um mehr Frauen bei der Hofübernahme zu unterstützen,

3. zu ermitteln, in welcher Höhe Kosten für die Umsetzung der von Senat und Landwirtschaftskammer Hamburg entwickelten neuen Ansätze zur Regelung der Hofnachfolge anfallen würden,

4. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 4. Quartal 2020 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • René Gögge
  • Dominik Lorenzen
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion