Zum Hauptinhalt springen

Biotopverbund zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein weiter ausbauen

Donnerstag, 12.09.2019

Biotopverbünde sind von besonderer Bedeutung, um die Wanderung wildlebender Tiere und Pflanzen zu ermöglichen und so ihren Bestand einschließlich ihrer Lebensräume zu erhalten. In Hamburg und Schleswig-Holstein werden die naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräume in den Schutzgebieten mit einer Vielzahl von Projekten und Einzelmaßnahmen durch unterschiedlichste Akteure gesichert und in ihrem Wert für Natur und Landschaft verbessert. Entwicklungsfähige Bereiche werden durch gezielte Aufwertungsmaßnahmen insbesondere im Rahmen der Kompensation in der Eingriffsregelung, beim gesetzlichen Biotopschutz oder im Vollzug des Artenschutzes zu mehr Naturnähe entwickelt. Artenhilfsprogramme beziehen sich auf die Erhaltung und Förderung seltener Tier- und Pflanzenarten. Diese Aktivitäten setzen auf der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Biodiversitätsstrategie der EU von 2011 auf.

Trotz dieser Maßnahmen ist die Artenvielfalt auch in Norddeutschland seit Jahren rückläufig. Um hier zu Fortschritten zu kommen, sind auch regionale und länderübergreifende Maßnahmen sinnvoll. Deshalb haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein Biotopverbundsysteme entwickelt und diese in die Landes- bzw. Stadtentwicklungsplanung integriert.

 

Nach § 21, Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) soll die Biotopverbundplanung länderübergreifend erfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, vereinzelte Biotope, Naturschutzgebiete und weitere wertvolle Flächen miteinander zu verbinden und so die Naturräume dauerhaft zu sichern. Die Hamburgische Bürgerschaft hat im Februar 2019 beschlossen, die für den länderübergreifenden Biotopverbund wichtigen Flächen planerisch zu sichern.

Im Rahmen des Dachprojekts "Biotopverbund in der Metropolregion Hamburg" wurden vier Teilprojekte entwickelt, mit denen Biotopverbünde länderübergreifend vernetzt werden sollen. Zudem wurde im Rahmen des Projekts eine gemeinsame Biotopverbundkarte entwickelt, die im Mai 2019 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Aus dem Projekt wurde dem Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 23. November 2018 berichtet.

Das Projekt erfasst allerdings nicht alle grenzüberschreitenden Naturräume zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg und ist zudem zeitlich bis Mitte 2019 beschränkt. Damit der die beiden Länder betreffende Biotopverbund zum Erfolg wird, kommt es jetzt vor allem auf dessen kontinuierliche Weiterführung und konkrete Umsetzung an. Hierfür müssen Mittel für beispielgebende grenzüberschreitende oder grenznahe Biotopverbundprojekte in Hamburg und Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt und die im Rahmen des Leitprojekts „Biotopverbund in der Metropolregion Hamburg“ gebildete länderübergreifende Zusammenarbeit institutionalisiert werden.

 

Nach Beratung im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 23.08.2019 möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Hamburger Senat wird gebeten, sich in der Kooperation mit Schleswig-Holstein dafür einzusetzen, dass der Biotopverbund zwischen den beiden Ländern weiter ausgebaut wird und dabei insbesondere

1. bereits bestehende Planungen für grenzüberschreitende Naturräume miteinander transparent vernetzt werden, um Synergieeffekte herzustellen;

2. alle relevanten Akteure in die jeweiligen Planungen eingebunden werden;

3. zu prüfen, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, um die grenzüberschreitenden oder grenznahen Biotopverbundprojekte und damit die Zusammenarbeit, die sich im Leitprojekt „Biotopverbund in der Metropolregion Hamburg" entwickelt hat, dauerhaft umzusetzen;

4. über das Projekt „Biotopverbund in der Metropolregion Hamburg" hinausgehende neue Möglichkeiten für die Verbindung von Naturräumen zu erschließen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Stephan Gamm
  • Michael Westenberger
  • Dennis Thering
  • Dennis Gladiator
  • Thomas Kreuzmann (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Stephan Jersch
  • Sabine Boeddinghaus
  • Cansu Özdemir
  • Deniz Celik
  • Heike Sudmann (Die LINKE) und Fraktion und der Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow
  • Dr. Kurt Duwe
  • Michael Kruse
  • Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
  • Daniel Oetzel (FDP) und Fraktion