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Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes

Mittwoch, 10.03.2021

Fünfundzwanzigstes Gesetz

zur Änderung des Fraktionsgesetzes

Vom ……..

 

 

§ 1

 

Das Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 626), wird wie folgt geändert:

 

1. In § 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Beträge „52.062 Euro“, „1.670 Euro“ und „509 Euro“ durch die Beträge„52.527 Euro“, „1.685 Euro“ und „514 Euro“ ersetzt.

 

2. In § 2 Absatz 3 Satz 2 wird der Betrag „300“ durch den Betrag „303“ ersetzt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Durch das Gesetz werden die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz angepasst. Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst betrug 1,29 Prozent (davon 75 Prozent = 0,968 Prozent) und die Verbraucherpreisindex-Erhöhung - 0,3 Prozent (davon 25 Prozent =

- 0,075 %), so dass sich insgesamt eine Erhöhung der Geldleistungen um 0,893 Prozent ergab.

 

sowie
  • der Abgeordneten Jennifer Jasberg
  • Dominik Lorenzen
  • Maryam Blumenthal
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Lisa Kern
  • Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Dennis Thering
  • Dennis Gladiator
  • Dr. Anke Frieling
  • Richard Seelmaecker
  • André Trepoll (CDU) und Fraktion und Sabine Boeddinghaus
  • Cansu Özdemir
  • David Stoop
  • Heike Sudmann
  • Dr. Carola Ensslen (Die LINKE) und Fraktion