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Für eine Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes

Donnerstag, 19.12.2019

Wir sind in Hamburg mit einem Mindestlohn von 12 Euro für städtische Beschäftigte, die Landesbetriebe und die öffentlichen Unternehmen per Tarifvertrag vorangegangen (Drs. 21/12916). Damit gute und faire Arbeitsbedingungen auch für unsere Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bei städtischen Vergaben gelten, werden wir unser Vergabegesetz überarbeiten und die Tarifbindung sowie die schrittweise Umsetzung des Hamburger Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde zu einem Kriterium machen. Unser Ziel ist die bundesweite Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Hier sollte die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür wollen wir Bestrebungen unterstützen, auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn von 12 Euro zu schaffen.

Darüber hinaus sollten in einem neuen Hamburgischen Vergabegesetz die im EU-Recht geschaffenen Handlungsräume zur Einbeziehung von sozialen, beschäftigungspolitischen, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien im Sinne der von der Bürgerschaft in Drs. 21/9700 beschlossenen Sustainable Development Goals berücksichtigt werden, um z. B. immaterielle Produkteigenschaften – wie die Arbeitsbedingungen oder Umweltschutzvorkehrungen – bei Vergabeentscheidungen stärker zu berücksichtigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

eine Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes vorzubereiten mit dem Ziel, die Tarifbindung sowie die schrittweise Umsetzung des Hamburger Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde als Kriterium aufzunehmen sowie die Berücksichtigung von sozialen, beschäftigungspolitischen, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien vorzusehen.