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Inklusion und politische Teilhabe stärken – Einrichtung eines Partizipationsfonds

Donnerstag, 19.12.2019

Damit alle Menschen in unserer Stadt gleichberechtigt am sozialen und politischen Leben teilhaben können, brauchen wir Maßnahmen für eine bessere Inklusion auf allen Ebenen. Menschen mit Behinderung haben auf dem Weg zur Teilhabe viele Hürden zu überwinden. Dabei ist natürlich Barrierefreiheit in Bezug auf bauliche Vorkehrungen ein zentraler Baustein, diese werden im vorliegenden Gesetzentwurf und durch die vorgeschlagenen Änderungen durch die Regierungsfraktionen adressiert. Aber auch darüber hinaus sind Maßnahmen notwendig, die Inklusion und insbesondere die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung erleichtern (u. a. Assistenz und Dolmetschung). Deswegen verankern wir im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowohl die Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung als auch die Förderung von Interessenverbänden, in denen sich Menschen mit Behinderungen organisieren.

Zur Ausgestaltung von § 15a Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) soll ein Partizipationsfonds geschaffen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. unter Beteiligung der LAG Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ein Konzept für einen Partizipationsfonds zur Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und dieses bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2021/22 zu veranschlagen;

2. der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion