Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Dienstag, 24.09.2019
Zweiundzwanzigstes Gesetz
zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Vom ……..
§ 1
Das Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am 10. April 2018 (HmbGVBl. S. 92), wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 3 werden die Beträge „49.374 Euro“, „1.440 Euro“ und „482 Euro“ durch die Beträge
„50.685 Euro“, „1.479 Euro“ und „495 Euro“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Begründung:
Durch das Gesetz werden die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz angepasst. Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst betrug 3,01 Prozent (davon 75 Prozent = 2,2575 Prozent) und die Verbraucherpreisindex-Erhöhung 1,6 Prozent (davon 25 Prozent = 0,4 Prozent), so dass sich insgesamt eine Erhöhung der Geldleistungen um 2,6575 Prozent ergab.
- Ole Thorben Buschhüter
- Martina Friederichs
- Dirk Kienscherf
- Olaf Steinbiß (Fachsprecher:in Verfassung)
sowie
- der Abgeordneten André Trepoll
- Birgit Stöver
- Dennis Thering
- Dennis Gladiator
- Franziska Rath
- (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Mareike Engels
- Anna Gallina
- Antje Möller
- Farid Müller
- Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
- Deniz Celik
- Cansu Özdemir
- Heike Sudmann
- Christiane Schneider (Die LINKE) und Fraktion und der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
- Michael Kruse
- Daniel Oetzel
- Dr. Kurt Duwe
- Jens Meyer (FDP) und Fraktion