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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Corona-Schutzmaßnahmen für Schulbeschäftigte verlängern und eine Teststrategie für Schulen entwickeln

Mittwoch, 10.02.2021

In Hamburg konnte ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bis Mitte Dezember aufrechterhalten werden, weil zahlreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen getroffen wurden, von den klassischen AHA+L-Regelungen über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Kohorten bis hin zu besonderen Regelungen in bestimmten Unterrichtsfächern wie Musik und Sport (vgl. dazu den Muster-Hygieneplan der Behörde für Schule und Berufsbildung). Für weitere Investitionen in Schutzvorkehrungen in Klassenräumen wurde den Schulen zudem ein zusätzliches Budget von insgesamt fast fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ein wichtiger Teil der Schutzmaßnahmen betraf die Schulbeschäftigen. Um die Sicherheit in den Schulen zu erhöhen, hat die Schulbehörde schon zum Schulstart im August allen Schulbeschäftigten die Möglichkeit eröffnet, sich mehrfach anlass- und kostenlos auf das Corona-Virus mit einem PCR-Test testen zu lassen. Dieses erste Angebot galt zunächst bis zu den Herbstferien 2020, wurde dann zunächst bis zu den Weihnachtsferien 2020 und schließlich bis zu den Frühjahrsferien 2021 verlängert, sodass sich alle Schulbeschäftigten bislang jeweils neunmal anlass- und kostenlos testen lassen konnten.

Eine weitere Schutzmaßnahme für Schulen bestand in der Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB). Diese konnten zunächst bei Bedarf von den Schulen über die Schulbehörde bestellt werden. Mitte November wurden dann allen rund 35.000 Lehrkräften und Schulbeschäftigen sogenannte CPA- sowie

KN 95-Masken für den Infektionsschutz nach FFP2-Standard kostenlos zur Verfügung gestellt.

Angesichts der weiterhin bestehenden und noch länger anhaltenden besonderen Umstände, unter denen der Schulunterricht stattfindet, ist es angebracht, sowohl das Angebot an anlass- und kostenlosen Testmöglichkeiten als auch das Bereitstellen von medizinischen Masken und Masken nach FFP2-Standard für Schulbeschäftigte bis zu den Sommerferien zu verlängern.

Diese Schutzmaßnahme durch PCR-Tests gilt es weiter auszubauen, indem auch Schnelltests vermehrt an Schulen genutzt werden. Daher sollte eine Gesamtstrategie zum Einsatz von Schnelltests entwickelt werden. So werden die hohen Schutzstandards in Schulen bis zum Ende des Schuljahres verstetigt und ausgebaut.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. Schulbeschäftigen kostenlos ausreichend medizinische Masken sowie Masken nach FFP2-Standard bis zu den Sommerferien zur Verfügung zu stellen;

2. Schulbeschäftigten zu ermöglich, sich zwischen den Frühjahrs- und Sommerferien noch einmal bis zu drei Mal kostenlos mit einem PCR-Test auf das Corona-Virus testen zu lassen;

3. eine Gesamtstrategie zum Einsatz von Schnelltests an Schulen zu entwickeln und dabei:

3.1 Schnelltests zu ermöglichen, die in regelmäßigen Abständen für alle Schulbeschäftigten anlass- und kostenlos zur Verfügung stehen;

3.2 ein Konzept für den Einsatz von Schnelltests im Infektionsfall an Schulen für alle Schulbeteiligten zu erstellen;

3.3 weitere Möglichkeiten für den regelmäßigen Einsatz von Schnelltests an Schulen zu prüfen;

4. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2021 zu berichten.

 

sowie
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion