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Afrikanische Flüchtlinge aus Libyen – Rechtsstaatliche Verfahren fortsetzen

Mittwoch, 14.10.2015

zu Drs. 21/1762

 

Die Situation der im Winter 2012/13 nach Hamburg gekommenen afrikanischen Flüchtlinge, welche sich nach ihrer Flucht aus Libyen zunächst in Italien aufgehalten haben, hat in den vergangenen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt bewegt und auch zu vielen, teils heftigen, Kontroversen geführt. Dabei hat sich Hamburg damals wie auch heute mit seinen vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durch bürgerliches, kirchliches und politisches Engagement in beeindruckender Weise als weltoffene Stadt mit einer gelebten Willkommenskultur gezeigt. Wie für die vielen anderen hilfesuchenden Menschen in unserer Stadt galt und gilt dabei auch für die in der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Gruppe Lampedusa“ bekannten Flüchtlinge, dass über die Frage eines möglichen Bleiberechts nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden kann. Die Betroffenen wurden daher stets seitens des Senats und Teilen der Politik dazu aufgefordert, sich bei der Behörde zu melden und entsprechende Anträge zu stellen. In diesem Zusammenhang hat die Innenbehörde in Gesprächen mit der Nordkirche zugesichert, dass die Menschen, die angeben, aus afrikanischen Staaten stammend im Winter 2012/13 nach Hamburg gekommen zu sein, im Falle einer freiwilligen Meldung und Offenbarung ihrer Identität bei der Ausländerbehörde und der Stellung eines entsprechenden Antrags bis zum rechtskräftigen Abschluss ihrer ausländerrechtlichen Verfahren in Hamburg bleiben können. Eine Aussage über eine mögliche Bleibeperspektive war und ist hiermit indes nicht verbunden. Diesem Aufruf folgend befinden sich derzeit an die 80 Betroffene in einem laufenden Verfahren.

Für die ausländerrechtlichen Verfahren sind dabei die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) maßgeblich, auf deren Verfahrensstand und

-geschwindigkeit Hamburg keinen Einfluss hat. Bekanntermaßen hat der rapide Anstieg der Asylbewerberzahlen zu langen Verfahrensdauern geführt, welchen nur – wie auch gerade auf Bundesebene erneut beschlossen – durch eine deutliche Personalaufstockung begegnet werden kann.

Während der laufenden ausländerrechtlichen Bearbeitung ihrer Verfahren ist den Betroffenen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch die Arbeitsaufnahme erlaubt, wodurch nicht zuletzt ein selbstständigeres Leben sowie eine Entlastung der öffentlichen Haushalte ermöglicht wird. Der überwiegende Teil der hier Betroffenen lernt derzeit Deutsch, viele absolvieren Praktika und manche befinden sich bereits in Arbeit. Die hiermit verbundenen erbrachten Integrationsleistungen gilt es hinreichend zu würdigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

wie bisher die ausländerrechtlichen Verfahren der in der Öffentlichkeit als „Gruppe Lampedusa“ bekannten afrikanischen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der bestehenden Verfahrensbeschreibung weiter zu betreiben.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Anna Gallina
  • Dr. Carola Timm
  • Olaf Duge
  • Ulrike Sparr
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion