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Aktenvorlageersuchen nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung zum „Fall Lara“

Dienstag, 03.11.2009

Das neun Monate alte Baby Lara Mia R. wurde am 11.03.2009 tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Der Mutter wurde laut Senat „ab einem Monat vor der Geburt des Kindes Hilfe zur Erziehung in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gewährt“, die der Träger das „Rauhe Haus“ durchführte (vgl. Drs. 19/2555).

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage erhoben gegen die Mutter von Lara und gegen ihren Lebensgefährten sowie gegen den zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Wilhelmsburg. Gegen die Mitarbeiterin des Rauhen Hauses, die die Hilfen durchführte, läuft ein Ermittlungsverfahren.

Laut Bericht von „Welt online“ vom 22.03.2009 forderte Senator Wersich „intensivere Kontrollen bei den Trägern der Familienhilfe“.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG), des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und vom Rauhen Haus am 17.04.2009 stellte der zuständige Senator Wersich einen „Expertenbericht zum Fall Lara R.“ vor. Es stellte sich allerdings heraus, dass dieser Bericht maßgeblich in der Wersich-Behörde selbst gefertigt wurde. Inwieweit die „Mitwirkung“ bzw. Beiträge des Bezirksamtes oder des Rauhen Hauses berücksichtigt wurden oder welche Beiträge sich – ggf. aus welchem Grund – nicht in dem Bericht finden, wurde von Senator Wersich auch im Nachgang der Pressekonferenz nie erklärt.

Senator Wersich bezeichnete sich selbst auf dieser Pressekonferenz zum Fall Lara als „verantwortlich für Aufklärung und Rahmenbedingungen“.

In seiner Pressemitteilung vom 18.03.2009 hat er die Ankündigung des Rauhen Hauses begrüßt, „seine internen Abläufe und seine Arbeitsweise extern durch einen unabhängigen Gutachter untersuchen zu lassen“. Der Senator habe „den Eindruck, dass alle beteiligten Stellen – Behörden, Bezirksamt und Träger – großes Interesse an einer stringenten und gemeinsamen Aufarbeitung des Falles haben, um gegebenenfalls notwendige Konsequenzen ziehen zu können“.

Dieses Gutachten liegt der BSG laut eigener Auskunft im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss vom 15.09.2009 vor.

 

Gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung wird beantragt,

„der Senat möge der Bürgerschaft bis zum 30. November 2009 sämtliche Akten, Vorgänge und sonstige Unterlagen einschließlich E-Mail-Verkehre übermitteln, welche in sozialen Diensten und Einrichtungen, Behörden, Bezirksämtern und Gremien, der Polizei und der Justiz zu dem Baby Lara, ihren Eltern und dem Lebensgefährten der Mutter ab dem Jahr 2006 vorhanden sind.

Vorgelegt werden sollen insbesondere diejenigen Unterlagen – inklusive interne Dienst- und Verwaltungsvorschriften – aus denen hervorgeht,

1. inwieweit Leistungen öffentlicher Jugendhilfe, anderweitige soziale und erzieherische Hilfen oder vergleichbare Leistungen veranlasst, gewährt und in Anspruch genommen wurden.

2. welche Leistungen öffentlicher Jugendhilfe, anderweitige soziale und erzieherische Hilfen, vergleichbare Leistungen oder sonstige Hilfe-Maßnahmen den Sorge-berechtigten zugestanden hätten.

3. welche von Ämtern oder Einrichtungen vorgeschlagenen Hilfe-Maßnahmen für Lara von ihren Sorgeberechtigten abgelehnt wurden.

4. ob der Informationsaustausch der mit Lara und ihren Sorgeberechtigten befassten staatlichen Stellen untereinander und die Kommunikation mit Dritten – etwa

Leistungserbringer, beteiligte Einrichtungen und deren Träger – den rechtlichen Bestimmungen inklusive interne Dienst- und Verwaltungsvorschriften entsprach und den Bedürfnissen des Kindes und ihren Sorgeberechtigten gerecht wurde.

5. ob die Führung der die oben genannten Aspekte betreffenden Akten Recht und

Gesetz sowie Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Handlungsempfehlungen und Leitfäden entspricht.

6. welche Unterlagen die Behörden zur Auswertung des Falles Lara herangezogen haben, welchen Informationsaustausch zwischen den Behörden einschließlich der Senatskanzlei es hierzu gab und wie das staatliche Handeln im Ergebnis beurteilt wurde.

7. welche Zulieferungen oder sonstigen Beiträge des Bezirksamtes Mitte und des Rauhen Hauses es zum am 17.04.2009 vorgestellten „Expertenbericht zum Fall

Lara R.“ gab, welche Zulieferungen oder sonstigen Beiträge aus welchen Gründen nicht im Bericht zu finden sind und wer hierüber – ggf. jeweils – entschieden hat.

8. zu welchen inhaltlichen Ergebnissen und zu welchen – ggf. noch umzusetzenden – Schlussfolgerungen die selbst veranlasste Prüfung des Trägers bzw. der Stiftung „Das Rauhe Haus“ durch einen externen Gutachter geführt hat und wie diese im Einzelnen von der zuständigen Behörde beurteilt werden.

9. inwieweit Behörden, Bezirksamt und Träger bisher zu einer stringenten und gemeinsamen Aufarbeitung des Falles gekommen sind, um gegebenenfalls not-wendige Konsequenzen ziehen zu können.

10. welche Schlussfolgerungen genereller Natur im Zuge der Auswertung bzw. anlässlich der Überprüfung des staatlichen Handelns für eine Optimierung desselben gezogen wurden.“