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Allgemeine Soziale Dienste (ASD): Ermittlung des Personalbedarfs sofort beginnen – keine Verschiebung auf 2011!

Donnerstag, 13.12.2007

Dem Petitum des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ folgend hat die Bürgerschaft bereits Anfang Februar 2006 beschlossen, die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) zu stärken. So heißt es in der Drs. 18/3592: „Die bestehenden Einrichtungen - etwa Jugendamt und Allgemeine Soziale Dienste - müssen personell so ausgestattet werden, dass sie alle gesetzlich begründeten Aufgaben ordnungsgemäß und zeitnah erledigen können.“ Weiter heißt es hier unter anderem: „Die Allgemeinen Sozialen Dienste müssen wieder in die Lage versetzt werden, Familien aufzusuchen. Dazu gehört insbesondere (...), zu prüfen, ob die Kriterien zur Ermittlung der Soll-Stellen bei den Allgemeinen Sozialen Diensten noch den tatsächlichen Problemlagen und den sich dynamisch verändernden Bedarfen in den Bezirken entsprechen und dem zuständigen Fachausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.“

Dessen ungeachtet hat der Senat diese Prüfung der Soll-Stärke der ASD-Stellen auch fast zwei Jahre nach Abschluss des Sonderausschusses nicht durchgeführt. Stattdessen koppelt er nun die Überprüfung der Sollstärke an die Einführung eines neuen EDV-Systems. Der Senat teilte auf eine Anfrage des Abg. Dirk Kienscherf (Drs. 18/6828) u.a. mit: „Vorbehaltlich abschließender Ergebnisse der laufenden Detailanalyse fachlicher und quantitativer Anforderungen eines künftigen IT-Verfahrens wird mit einer Projektlaufzeit für die Erarbeitung der Kernkomponenten bis Ende 2009 gerechnet. Das in dieser Phase entwickelte fachlich-technische Konzept wird Grundlage für die anschließende Einführung in den ASD-Dienststellen.“

Im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Bürgerschaft am 13.09.2007 erklärten die Senatsvertreter zudem, dass es sich bei dem EDV-Projekt um ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt handle. Eine konkrete Sollstärkenberechnung werde wohl erst zum Jahreswechsel 2010/2011 vorliegen - also in über drei Jahren! Zudem sind Experten angesichts des Pilotcharakters des neuen Systems und bekannter Entwicklungsverzögerungen anderer Systeme skeptisch, ob die EDV zum geplanten Zeitpunkt fertig gestellt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Hamburgische Bürgerschaft beschließen:

„Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken die Sollstärkenberechnung für die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) umgehend in Angriff zu nehmen und der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2008 über sein Vorgehen und eingeleitete Schritte zu berichten.“