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Alter Elbtunnel – Baudenkmal bewahren, Hafenentwicklung sichern

Mittwoch, 02.07.2014

Der Alte Elbtunnel wurde 1911 eröffnet und verbindet über zwei Tunnelröhren die nördliche Hafenkante mit Steinwerder. Als erstes Bauwerk dieser Art auf dem europäischen Kontinent steht der Alte Elbtunnel seit 2003 unter Denkmalschutz und wurde als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“ in Deutschland ausgezeichnet. Der Tunnel verfügt auch heute noch über eine wichtige verkehrliche Funktion: über 120.000 Kraftfahrzeuge sowie rund 1,2 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen den Tunnel regelmäßig.

Seit 1994 saniert die Stadt den Alten Elbtunnel grundlegend. Damals wurde von Sanierungskosten von 15 bis 17 Millionen Euro ausgegangen. Seitdem mussten die Kostenschätzungen mehrfach nach oben korrigiert werden, was v.a. auch mit unzureichend vorhandenen Bauunterlagen zu tun hat. Zurzeit geht die Hamburg Port Authority, die die Sanierung aus Mitteln der sog. HHLA-Milliarde durchführt, von Kosten für die Oströhre von 47 Millionen Euro und für die Weströhre von 42 Millionen Euro aus. Angesichts der Herausforderungen durch die Schuldenbremse und der um Haushaltsmittel konkurrierenden Projekte im und für den Hafen, ist eine komplette Sanierung der Weströhre allein aus Hamburger Haushaltsmitteln zurzeit nicht darstellbar.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. nach der Sanierung der Oströhre des Alten Elbtunnels die erforderlichen Maßnahmen an der Weströhre vorzunehmen, um diese Rohre auch weiterhin nutzen zu können;

2. die bisherigen Planungen für die Sanierung der Weströhre auf Basis der Erfahrungen aus der Sanierung der Oströhre auf Optimierungspotentiale hin zu überprüfen;

3. sich beim Bund für die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln zur Sanierung der Weströhre des Baudenkmals Alter Elbtunnels einzusetzen;

4. keine Maut für Fußgänger- und Radfahrer für die Nutzung des Alten Elbtunnels zur Refinanzierung von Investitionskosten zu erheben;

5. der Bürgerschaft über die Ergebnisse zu berichten.