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Amt der Senatskoordinatorin / des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen stärken

Mittwoch, 15.11.2017

Die Hamburger Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen leistet seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft in Hamburg. Sie dient als zentrale Ansprechpartnerin für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Fragen der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Insbesondere durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg (vgl. Landesaktionsplan in Drs. 20/6337) und das neue Bundesteilhabegesetz sind die Anforderung an das bisher ehrenamtlich ausgeübte Amt enorm gestiegen. Um die wichtige Arbeit der Senatskoordinatorin/des Senatskoordinators auch weiterhin zu ermöglichen und zu würdigen, soll dieses Amt zukünftig hauptamtlich wahrgenommen und entsprechend der Bedeutung des Amtes vergütet werden. Hierfür muss mindestens das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) entsprechend geändert werden. Die unabhängige Position und insbesondere auch die Weisungsunabhängigkeit, die im Gesetz festgeschrieben sind, dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden.

Durch die Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Bundesteilhabegesetzes ergibt sich die Notwendigkeit, das HmbGGbM zu novellieren. In dem Zuge soll die Hauptamtlichkeit der Senatskoordinatorin/ des Senatskoordinators festgeschrieben werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) und erforderlichenfalls weiterer Gesetze zuzuleiten, mit dem das in §13 geregelte Amt der „Senatskoordinatorin oder Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen“ als hauptamtliches Amt ausgestaltet wird und dabei vorzusehen, dass sowohl die Weisungsunabhängigkeit der Senatskoordinatorin/des Senatskoordinators als auch die Zurverfügungstellung von ausreichenden Personal- und Sachmitteln zur Gewährleistung ihrer/seiner Arbeit nach §13 (6) wie bisher bestehen bleibt.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion