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An Erfolge anknüpfen – Elektromobilität weiterentwickeln

Mittwoch, 11.12.2013

zu Drs. 20/10124

 

Deutschland soll bis 2020 Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität werden. Das ehrgeizige Ziel lautet: 1 Million Fahrzeuge. Darauf haben sich SPD, CDU und CSU im gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Auch in Hamburg genießt das Thema hohe Priorität. Die Stadt verfügt als Modellregion Elektromobilität über ein starkes Know-How und Potenzial für den Einsatz dieser Technologien. Elektromobilität kann zu einem dynamischen Zukunftstreiber in einigen der für den Standort Hamburg besonders wichtigen Sektoren wie Hafen und Logistik werden.

Zentrale Voraussetzung, um die Elektromobilität voranzubringen, ist der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur. Hier ist Hamburg Vorreiter. Im Stadtgebiet sind heute bereits rd. 140 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb. Hinzu kommen etwa 60 Ladesäulen auf privaten Flächen. Bis 2015 soll Hamburg über ein Netz von 600 Ladepunkten verfügen. 680 Elektrofahrzeuge sind auf Hamburgs Straßen im Einsatz.

Diesen Fahrzeugen eine Freigabe der Busspuren zu gewähren, um E-Mobilität weiter zu fördern, würde die großen Anstrengungen des angesichts der steigenden Fahrgastzahlen notwendigen Busbeschleunigungsprogrammes konterkarieren und ist deshalb abzulehnen. Angesichts des in den Folgejahren nicht zuletzt auch im Wirtschaftsverkehr erwarteten beachtlichen Fahrzeughochlaufs würde die Freigabe von Busspuren zugunsten dieser Fahrzeuge zu nicht absehbaren verkehrlichen Beeinträchtigungen führen.

Neben der Ladeinfrastruktur arbeitet die Stadt auf vielfältige Weise daran, Hamburg im Bereich der E-Mobilität fit für die Zukunft zu machen. Im Verbundprojekt „Hamburg – Wirtschaft am Strom“ fördern Stadt und Bund gemeinsam die Umstellung öffentlicher und privater Fuhrparks auf Elektromobilität. Auf Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Bürgerschaft für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 450.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit mittlerweile über 130 Elektrofahrzeugen bei Behörden, Landesbetrieben und städtischen Gesellschaften sowie weiteren 30 Elektroautos im dienstlichen Einsatz bei öffentlichen Trägern in der Metropolregion Hamburg ist der Standort bereits heute außerordentlich gut aufgestellt. Auch das Interesse Hamburger Unternehmen ist laut der im Rahmen des Projekts von der Handelskammer und der TU Harburg durchgeführten Untersuchung sehr groß. Dies gilt vor allem für den Dienstleistungssektor und im Handel. Mehr als 350 Fahrzeuge seien bisher angeschafft worden. Bis 2020 könnte der Anteil der gewerblich zugelassenen Elektrofahrzeuge mehr als zehn Prozent betragen.

Die Wohnungswirtschaft verfolgt das Thema Elektromobilität bereits seit einigen Jahre aktiv und informiert über ihre Verbände die einzelnen Mitgliedsunternehmen über Möglichkeiten zur Schaffung von Ladeinfrastruktur auf privaten Stellplätzen bzw. innerhalb von Tiefgaragen. Auch das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG arbeitet an bedarfsgerechten Strategien für ihre Bestände. Ein Informationsdefizit kann jedoch für private Bauherren sowie für interessierte Mieterinnen und Mieter angenommen werden.

Der Senat unterstützt den Ausbau der Elektromobilität in den Quartieren aktuell durch finanzielle Förderung und Beteiligung am Bundesmodellprojekt „eQuartier Hamburg“. Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Umsetzung modellhafter Konzepte zur systematischen Integration von Elektromobilität in Wohnquartiere. In diesem Rahmen wird bei entsprechenden Bauvorhaben mit den jeweiligen Investoren darüber verhandelt, wie der Ausbau der Elektromobilität unterstützt werden kann. So ist in den Grundstücksausschreibungen für das neue Wohnquartier Baakenhafen in der HafenCity vorgegeben, dass 30 Prozent der Stellplätze mit Ladeinfrastrukturen für Elektromobile auszustatten sind.

Hamburg setzt sich zudem auch auf Bundesebene für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 29. November einen Gesetzentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, der klare Regelungen zum Laden von Elektrofahrzeugen an Ladesäulen vorsieht, damit diese Plätze nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden.

Angesichts der großen Anstrengungen, die Bund und Hamburg unternehmen, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, kommt dem Ausbau der Ladeinfrastruktur eine zentrale Bedeutung zu.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zeitnah einen Masterplan Ladeinfrastruktur mit einem tragfähigen Konzept für den Ausbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur vorzulegen sowie

2. über gängige Portale wie www.hamburg.de bzw. www.elektromobilitaethamburg.de Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter zum Thema Nachrüstung und Neuplanung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität auf privaten Stellflächen zu informieren.