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Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien zukunftsfähig gestalten

Mittwoch, 12.02.2014

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den Verfassungsauftrag einer Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Sie werden überwiegend von den Beitragszahlerinnen und -zahlern finanziert – seit Anfang 2013 nicht mehr pro Gerät, sondern ausdrücklich für das Programmangebot und dem damit verbundenen verfassungsrechtlichen Auftrag. Daher müssen die von ihnen produzierten Inhalte der Bevölkerung auf möglichst vielen Verbreitungswegen ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Es ist überwiegend nicht nachvollziehbar, weshalb hochwertige öffentlich-rechtliche Produktionen nach bestimmten Fristen wieder aus den Online-Mediatheken der Anstalten depubliziert werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss im Internet aufgrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung und der steigenden Bedeutung des Internets als Verbreitungsweg mehr Spielraum erhalten, seine Produktionen müssen besser und länger abrufbar sein. Die Inhalte wurden von der Allgemeinheit finanziert und müssen für die Allgemeinheit verfügbar sein. Unbeschränkte Abrufmöglichkeiten dürfen allerdings nicht zu Beitrags-steigerungen führen, und für alle Urheberinnen und Urheber sowie Produktionsbeteiligten müssen angemessene Vergütungen gewährleistet sein.

Aufgabe der Politik ist es, auch im Internet einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem grundgesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht werden können, der sich an der Verbesserung eines freien Informations-, Kultur- und Bildungsangebots orientiert. Dies hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober anerkannt und beschlossen, dass der Online-Auftrag der Rundfunkanstalten überprüft und ein Vorschlag für dessen zeitgemäße Fortschreibung vorgelegt werden soll, mit dem insbesondere die bisherige 7-Tage-Regelung ersetzt wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, bei den Verhandlungen mit den anderen Ländern und der Europäischen Union auf folgende Ziele hinzuwirken:

1. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen im Internet Nachrichten, Informationen, Kultur und Unterhaltung in Form von Audios und Videos anbieten können. Texte sollen die Angebote im Netz angemessen beschreiben, einordnen und ergänzen können. Dieses Angebot ist auch für einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung unverzichtbar.

2. Öffentlich-rechtliche Programme müssen insbesondere für Kinder und Jugendliche sowohl inhaltlich als auch technisch ansprechend gestaltet, zeitgemäß präsentiert und zeitunabhängig abrufbar sein. Sie müssen unabhängig von Plattformen, Formaten und Genres die Entwicklung von Medien- und Sprachkompetenz fördern und begleiten.

 

3. Das öffentlich-rechtliche Angebot muss auch auf mobilen Geräten komfortabel abrufbar sein. Deshalb muss es den Sendern weiterhin möglich sein, Anwendungen („Apps“) für diese Geräte anzubieten. Diese Angebote sind von den Nutzerinnen und Nutzern bereits durch die Rundfunkbeiträge finanziert und müssen deshalb grundsätzlich kostenlos angeboten werden.